Revers von Grafen Johann zu Wertheim und Mechtild Gräfin zu Wertheim, geborene von Schwarzburg, und Georg Graf zu Wertheim, daß sie den Heinrich von Mömlingen, welcher den 4. Teil an der in recht vorstehender Num. 7 (jetzt StAWt-G Rep. 17 Lade XXVII Nr. 19) beschriebenen Remlinger vom Closter Holzkirchen erkauften Gült miterkauft, bei Einnehmung berührter Gefälle schützen und ihn daran nicht hindern wollen, und solle nach Absterben gedachten Heinrichs von Mömlingen der 4. Teil benannter Gült der damals neu zu errichteten Pfarrkirche heimfallen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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