Kaspar Eyleman von Ohmden, zu Kirchheim u. T, gef., weil er unter Verletzung der Landesordnung einem Mörder Unterkunft geboten und bei der Flucht geholfen hatte, nach längerer Haft auf Befehl des Herzogs vor dem Stadtgericht peinlich beklagt, rechtlich dazu verurteilt, keine Waffen mehr zu tragen und Gesellschaften, Hochzeiten, Schenken, Zechen und Wirtshäuser künftig zu meiden, alles bis auf Widerruf durch den Herzog, außerdem zur Strafe 10 fl zu entrichten und die Atzung zu bezahlen, verpflichtet sich, dies alles auszuführen und zu halten, und schwort U. Der Mörder, Hans Göltz mit Namen, hatte am letztes Aschermittwoch den Sohn des Schultheißen, Jörg Rinkhin erstochen.