Finanzierung der Stuttgarter Flugplatzerweiterung
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Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, R 1/002 D914010/128
C914010/212
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, R 1/002 Hörfunksendungen des SDR aus dem Jahre 1991
Hörfunksendungen des SDR aus dem Jahre 1991 >> September 1991
Freitag, 13. September 1991
Neuer Entrüstungssturm in den Gemeinden auf den Fildern, nachdem das Finanzministerium erklärt hat, daß an der Kostenbeteiligung der Gemeinden kein Weg vorbeiführt. HAUSER: Fühlt sich durch diese Ankündigung überrumpelt und will eine Entscheidung des Landtags erreichen. KOCH: Gegen die Finanzierung der Flugplatzerweiterung durch die Gemeinden. Vergleicht die Situation mit einem Streit mit einem Nachbar. BUEBLE: Verteidigt den kommunalen Investitionsfond aufgrund der Größe des Projekts. ROMMEL: Die Finanzierung des Stuttgarter Flughafens muß auch durch die Gemeinden erbracht werden. WEINMANN: Die Flugplatzerweiterung muß durch das Land finanziert werden, da der Flughafen nach Meinung der Landesregierung ein Landesflughafen werden soll.
S 4
0:04:20; 0'04
Audio-Visuelle Medien
Bueble, Benno; Ministerialbeamter, ca. 20./21. Jh.
Hauser, Werner; Kommunalpolitiker, Oberbürgermeister, 1940-
Ostfildern ES
Stuttgart S; Flughafen
Finanzen
Flugverkehr: Flughafen Stuttgart
Partei: CDU
Partei; SPD
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
21.11.2025, 15:21 MEZ
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