Zu viele Nichtschwimmer - Warum Kinder nicht mehr schwimmen lernen
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Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, R 4/027 R160123/205
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, R 4/027 Fernsehsendungen von SWR Fernsehen aus dem Jahre 2016
Fernsehsendungen von SWR Fernsehen aus dem Jahre 2016 >> Filmdokument
21. Juli 2016
Im vergangenen Jahr sind allein in Baden-Württemberg 25 Kinder und Jugendliche ertrunken - und auch dieses Jahr hat es schon wieder tödliche Badeunfälle gegeben.
Die Zahl der Nichtschwimmer ist erschreckend hoch. Laut einer Forsa-Umfrage kann die Hälfte der Zehnjährigen gar nicht oder nur sehr schlecht schwimmen. Und das, obwohl Schwimmen im Bildungsplan steht, also eigentlich in der Schule gelehrt werden soll.
"Wir beobachten das seit Jahren mit großer Sorge", sagt Ursula Jung von der DLRG Baden-Württemberg: "Schwimmen können kann lebensnotwendig sein, im wahrsten Sinn des Wortes." Sie ist überzeugt: Es gibt zu wenig Lehrer, die Schwimmen richtig lehren können. Deshalb sei die Politik gefordert.
Kultusministerin Susanne Eisenmann hingegen sieht die Eltern in der Pflicht. Grundschulen und Lehrer könnten nicht alles auffangen, was Eltern versäumten.
Die Zahl der Nichtschwimmer ist erschreckend hoch. Laut einer Forsa-Umfrage kann die Hälfte der Zehnjährigen gar nicht oder nur sehr schlecht schwimmen. Und das, obwohl Schwimmen im Bildungsplan steht, also eigentlich in der Schule gelehrt werden soll.
"Wir beobachten das seit Jahren mit großer Sorge", sagt Ursula Jung von der DLRG Baden-Württemberg: "Schwimmen können kann lebensnotwendig sein, im wahrsten Sinn des Wortes." Sie ist überzeugt: Es gibt zu wenig Lehrer, die Schwimmen richtig lehren können. Deshalb sei die Politik gefordert.
Kultusministerin Susanne Eisenmann hingegen sieht die Eltern in der Pflicht. Grundschulen und Lehrer könnten nicht alles auffangen, was Eltern versäumten.
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Audio-Visuelle Medien
Jung, Ursula; DLRG Baden-Württemberg
Keim, Karin; DLRG
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
21.11.2025, 15:26 MEZ
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