Gespräch mit Helga Solinger über das Sozialsystem
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Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, R 1/004 D931027/112
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, R 1/004 Hörfunksendungen des SDR aus dem Jahre 1993
Hörfunksendungen des SDR aus dem Jahre 1993 >> August
7. August 1993
SOLINGER: Das Sozialsystem wird nicht so oft mißbraucht, wie es in der öffentlichen Diskussion dargestellt wird. Bei der Sozialhilfe liegt der Mißbrauch unter fünf Prozent. Bei der illegalen Beschäftigung liegt der Mißbrauch höher. Die Schwarzarbeit muß stärker bekämpft werden. Sie zweifelt Berechnungen an, die besagen, daß der Abstand zwischen der Sozialhilfe und dem Arbeitslosengeld gar nicht so groß ist. Weiterhin muß für alle Bevölkerungsgruppen das Existenzminimum sichergestellt sein. Sie hofft auf die baldige Einführung der Pflegeversicherung. Sie ist gegen die Kürzungen im Sozialbereich durch den Bundesfinanzminister. Das Ziel muß sein, die Bedürftigkeit zu reduzieren. In Zukunft wird es verstärkt darauf ankommen, wie die Einnahmen aus den Produktivkräften verteilt werden. Sie will weiter an der Utopie einer solidarischen Gesellschaft festhalten.
0:18:00; 0'18
Audio-Visuelle Medien
Partei: SPD: Sozialpolitik
Sozialpolitik
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
21.11.2025, 15:22 MEZ