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Worms (Domstift): Die Richter des Hofes zu Worms bekunden, daß sie dem Johann von Geisenheim, Kantor von St. Andreas, unter Transsumierung der Urk...
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Urkunden der ehemaligen Provinz Rheinhessen >> 20 Orte, Buchstabe W >> 20.21 Worms (Domstift)
1417 September 3
Domstift
Ausfertigung, Pergament, anh. Siegel erh., Transsumpt durch Notar Johannes
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: 1417, feria Sexta post Egidii
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Worms (Domstift): Die Richter des Hofes zu Worms bekunden, daß sie dem Johann von Geisenheim, Kantor von St. Andreas, unter Transsumierung der Urkunde von 1346 April 22 die in dieser Urkunde bekundete Verpachtung bestätigen. In der Urkunde hatte der Dekan der Domkirche bekundet, daß Friedrich, Präbendar von St. Nikolaus, das seinem Benefizium gehörende Haus, gelegen auf der einen Seite vor den Bogen, auf der anderen neben Johann zum Horn, für 7 Pfund Heller Heinrich gen. Seyler und Ehefrau Katharina in Erbpacht gibt. - Zeugen: Johann Schwiger, Pedell, Werner von Speyer, Famulus, Johann von Aschaffenburg, Kustos an St. Andreas