Die Kurfürsten Erzbischof Berthold von Mainz und Philipp von der Pfalz bekunden eine Einung zur Prägung von Gold- und Silbermünzen, wonach sie jeweils eine eigene Münze prägen dürfen, für die die Bestimmungen der früheren Münzeinung (siehe Nr. 1196 vom 1. September 1488) jedoch weiterhin in Kraft bleiben sollen.

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv