Eberhard [III.] Herzog von Württemberg (voller Titel) belehnt Hans Georg von Wernau (Werdnaw) für sich selbst und als Lehensträger seines Bruders Veit Wolf von Wernau mit seinem Sohn Franz Joseph von Wernau und seines Vetters Maximilian Gottfried von Wernau mit seinem Sohn Marquard Wilhelm Adam von Wernau mit einem Viertel des großen und kleinen Zehnten von Dietersweiler, einem Achtel des großen und kleinen Zehnten von Grünmettstetten, einem Viertel des großen und kleinen Zehnten von Bittelbronn und dem früher von Auberlin Keck und jetzt von den Erben des verstorbenen Hans Röck bebauten Gut in Bittelbronn. Alle diese Lehen hatten zuvor Johannes Ifflinger, sein Sohn Hieronymus Ifflinger von Graneck und sein Sohn Hans Friedrich [II.] Ifflinger von Graneck von den verstorbenen Herzögen Christoph und Ludwig von Württemberg empfangen, bis sie mit Einverständnis aller Ifflinger von Graneck an den Großvater der Belehnten, Hans Veit von Wernau, verkauft wurden. Wenn beim Lehensfall keine männlichen Nachkommen vorhanden sein werden, wird der Aussteller auch Frauen oder Töchter belehnen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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