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Jung Michel Beck von Gutenberg, wegen Jagdfrevels zu Kirchheim u.T. gef. - er hatte den Hirsch, den Martin Schilling und Hans Brutz von Gutenberg im Thontal (Uracher Forst) geschossen hatte, zerteilt und einen Teil davon genommen und verbraucht -, jedoch nach Verbüßung einer achttägigen Turmstrafe auf Fürbitte seines Vater Michel Beck des Alten freigelassen, obwohl er hätte gemäß einem zwischen dem Herzog und der gemeinen Landschaft geschlossenen Vergleich bestraft werden können, verpflichtet sich, künftig jegliches Waidwerk und jeden Umgang mit Wilderern zu unterlassen, und schwört U. Falls sich herausstellen sollte, dass er Wilderer, die er kannte, nicht angezeigt hat, wie es seine Pflicht war, bleibt dem Herzog vorbehalten, ihn mit oder ohne Recht zu bestrafen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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