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Erhöhung der Prozentsätze des Anteilzolls für Drittlandzollgut.- Bekanntmachung gemäß § 2 Abs. 2 Satz 2 des Gesetzes zur Ausführung des Artikels 10 Abs. 2 des am 25. März 1957 unterzeichneten EWG-Vertrags (Anteilzollgesetz) vom 28. Juni 1963: Bd. 1
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Erhöhung der Prozentsätze des Anteilzolls für Drittlandzollgut.- Bekanntmachung gemäß § 2 Abs. 2 Satz 2 des Gesetzes zur Ausführung des Artikels 10 Abs. 2 des am 25. März 1957 unterzeichneten EWG-Vertrags (Anteilzollgesetz) vom 28. Juni 1963: Bd. 1
Bundesministerium der Finanzen >> B 126 Bundesministerium der Finanzen.- Abt. III Zölle, Verbrauchsteuern, Interzonenverkehr (Apl. 1961 bis 1980) >> Material zu Zollvorschriften (Z 10) >> Erhöhung der Prozentsätze des Anteilzolls für Drittlandzollgut.- Bekanntmachung gemäß § 2 Abs. 2 Satz 2 des Gesetzes zur Ausführung des Artikels 10 Abs. 2 des am 25. März 1957 unterzeichneten EWG-Vertrags (Anteilzollgesetz) vom 28. Juni 1963
Bundesministerium der Finanzen (BMF), 1947-
Aktenführende Organisationseinheit: III B 8 (1963)