Schenk Johann zu Limpurg schließt zusammen mit den Schenken Eberhard, Albrecht und Karl einen Vertrag mit den "Eigentumserben" seiner verstorbenen Frau, Eleonore von Zimmern, nämlich Graf Froben von Helfenstein, Graf Hans Jörg von Hohenzollern, zugleich namens der Gräfin Ursula von Ortenburg, geb. von Zimmern, und ferner der Johanna, Erbtruchssin von Waldburg, geb. von Zimmern, einen Vertrag (auf dem Rathaus zu Schwäbisch Gmünd), wonach die Imobilien, insbesondere die Barschaft u.a., die Eleonora von Graf Wilhelm von Zimmern ererbt hatte (angeblich 3000 Gulden) den Eigentumserben ausgefolgt, die Immobilien dagegen dem Schenken Johann gegen eine Kaution von 52.000 Gulden zu eigen verbleiben sollen, wogegen nach seinem Tode seine Erben den Zimmernschen Erben diesen Betrag ausbezahlen sollen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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