Paulin Koch von Stuttgart, gewesener Koch im St. Blasiushof zu Nellingen, wegen groben Unfugs zu Stuttgart gef., jedoch auf Fürbitte seiner Herren und Junker freigel., schwört U. und verpflichtet sich, zur Buße 10 fl außer der Atzung zu bezahlen, den angerichteten Schaden zu ersetzen, außerdem sich unverzüglich 3 Meilen weit von Neilingen zu entfernen. Er hatte mit einigen Mitgesellen einen Karren mit Frucht umgeworfen, einem Schmied einen Sack Kohlen ausgeschüttet, einen Schrankaufsatz und ein Karrengestell in einen Brunnen geworfen und einer Frau in einen Kochtopf "gehofiert".