Helmerich schenkt dem Kloster St. Stephan (ad altare sancti Stephani prothomartiris) [in Würzburg] mit Zustimmung seiner Ehefrau einen Hof mit den zugehörigen Gebäuden und 5 Joch Weinberge in Gerbrunn (Gerbrunnen) sowie 1,5 [Joch Weinberg] anderswo unter Vorbehalt des Nutzungsrechts. Er verpflichtet sich, dem Kloster davon jedes Jahr am 14. Oktober (in festivitate beati Burkardi) 1 Viertel [Eimer] Wein zu liefern. Nach seinem Tod soll seine Ehefrau diese Weinmenge sowie 15 Semmeln dem Kloster zu einem Jahrtag geben. Stirbt seine Ehefrau vor ihm, dann wird er den Wein und die Semmeln für einen Jahrtag an das Kloster entrichten. Nach ihrer beider Tod fallen die Güter an ihre Erben, die davon dem Kloster jährliche 30 Semmeln und 0,5 Eimer Wein zu Jahrtagen für den Schenker und seine Ehefrau geben sollen. Zeugen: Der Vogt Siegfried, Wignant, Werner, Berthold, Egino, Walterich, Rüdiger, Ditmar, Swipoto, Gebeno, Burkhard, Hermann und Udelrich. Aussteller: Helmerich. Empfänger: Kloster St. Stephan

Show full title
Staatsarchiv Würzburg
Loading...