Verordnung betreffend die Auswanderung nach Nord-Amerika: Die Preußische Regierung zu Arnsberg gibt erneut bekannt, dass kein Auswanderer durch Preußisches Gebiet gelassen wird, dessen Auswanderungspass nicht von einer diesbezüglichen Preußischen Stelle visiert ist. Dasselbe gilt für eventuelle Rückwanderungen. Das ehemalige Heimatland muss die Wiederaufnahme bestätigt haben, sonst kann keine Durchreise erfolgen (Ausfertigung liegt vier Mal vor)