Lienhard Ruch, Zimmermann zu Stuttgart, außer Landes geflohen, weil er sich mehr als andere an den Bauernunruhen beteiligt, auch während der Belagerung Stuttgarts durch Hz. Ulrich sich in dessen Lager begeben, mit dessen Geschütz zwei Schüsse in die Stadt abgefeuert und dadurch bei den in der Stadt gelegenen Königlichen Schaden angerichtet hatte, jedoch auf seine und seiner Freundschaft Bitten unter der Bedingung künftigen Wohlverhaltens begnadigt und wieder zu Frau und Kindern eingelassen, erneuert seine Erbhuldigung und gelobt eidlich, sich fortan als getreuer, gehorsamer Untertan zu halten, wider das Fürstentum und seine Angehörigen weder heimlich noch öffentlich zu handeln oder sich einer Empörung anzuschließen, vielmehr Anschläge wider die Obrigkeit und Ehrbarkeit des Landes, die ihm bekannt würden, unverzüglich anzuzeigen, stets der Partei der Obrigkeit und Ehrbarkeit anzuhängen, alle heimlichen Zechen, Gesellschaften und Zusammenkünfte zu meiden, Harnisch und Wehr dem Vogt abzuliefern und fortan außer einem abgebrochenen Brotmesser keine mehr ohne obrigkeitliche Erlaubnis zu tragen. Im Falle der Übertretung dieser Verschreibung soll er hingerichtet werden.