Vindikation von 10,5 Morgen zum Haus Müllenark (Hzm. Jülich, Dingstuhl Pier und Merken; Kr. Düren) gehörenden Landes, die Nickel dem Appellanten vorenthält. Johann Nickel hatte einen Teil der umstrittenen Güter von Johann von Vercken, dem Vater des Carsilius von Vercken, gepachtet, als die Familien Hanxler und Vercken um den Besitz stritten und auf Vermittlung der Räte des Herzogs von Jülich einen Vergleich schlossen, aufgrund dessen Stephan und Godert von Hanxler 900 Goldgulden entrichteten.
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Vindikation von 10,5 Morgen zum Haus Müllenark (Hzm. Jülich, Dingstuhl Pier und Merken; Kr. Düren) gehörenden Landes, die Nickel dem Appellanten vorenthält. Johann Nickel hatte einen Teil der umstrittenen Güter von Johann von Vercken, dem Vater des Carsilius von Vercken, gepachtet, als die Familien Hanxler und Vercken um den Besitz stritten und auf Vermittlung der Räte des Herzogs von Jülich einen Vergleich schlossen, aufgrund dessen Stephan und Godert von Hanxler 900 Goldgulden entrichteten.
AA 0627, 2416 - H 626/2163
AA 0627 Reichskammergericht, Teil IV: H
Reichskammergericht, Teil IV: H >> 1. Buchstabe H
1542 - 1544 (1542 - 1544)
Enthaeltvermerke: Kläger: Godert von Hanxler, (Kl.) Beklagter: Johann Nickel, Schultheiß zu Pier (Pirne, Hzm. Jülich; Kr. Düren), (Bekl.) Prokuratoren (Kl.): Dr. Lukas Landstraß 1542 - Dr. Hieronymus Lerchenfelder 1542 - Dr. Philipp Baumann 1542 - Dr. Ludwig Segeler (statt: Ziegler) 1542 - Dr. Johann Helffman 1542 - Dr. Christopherus Schwapach 1542 - Dr. Simon Engelhart 1542 - Lic. Mauritius Breunle 1542 - Dr. Christoph Hoss 1543 Prokuratoren (Bekl.): Lic. Amandus Wolff 1542 Prozeßart: Appellationsprozeß Instanzen: 1. Herzog Wilhelm von Jülich, Kleve und Berg und das Hauptgericht Jülich - 2. RKG 1542 - 1544 (1542 - 1544) Beschreibung: 1 cm, 19 Bl., lose; Q 1 - 8 außer 7*. Lit.: J. Strange, Beiträge zur Genealogie der adligen Geschlechter, H. 5, Köln 1867, S. 63.
Sachakte
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
28.04.2026, 08:18 MESZ