Hartmann Beyer von Boppard, Burggraf zu Starkenberg, schreibt an Kurfürst Philipp von der Pfalz, wie es ihm ergangen ist, als er in dessen Auftrag dem Grenzverlauf hinsichtlich Wildbann und Obrigkeiten zwischen Otzberg und Umstadt einer- und der zum Stift Mainz gehörigen Grafschaft [Groß]Ostheim andererseits mit anderen und Mainzer Räten nachgegangen ist. Als sie allesamt am Setzen der Steine gewesen waren, kam Hans Gans als Amtmann des Junkers von Hanau mit seinem Küchenschreiber und behauptete, dass der Junker zur Hälfte ein Herr von Umstadt sei und deswegen bei der Angelegenheit hinzuziehen sei. Trotz Gegenrede Hartmanns, der darauf verwies, dass er keine diesbezüglichen Befehle habe und die Steine nur Mainzer und Pfälzer Wappen trügen, versuchte Hans sich weiter einzumischen und es kam zu weiterem Wortwechsel. Hartmann verwies diesen schließlich bezüglich möglicher Beschwerden an den Pfalzgrafen. Das Schreiben schließt mit dem Hinweis, dass auch die Mainzer Räte und hinzugezogenen alten Männer nur von den Streitigkeiten zwischen Mainz und den Pfalzgrafen wüssten und nie davon gehört hätten, dass auch jemand von Hanau hinzugezogen worden wäre.
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Hartmann Beyer von Boppard, Burggraf zu Starkenberg, schreibt an Kurfürst Philipp von der Pfalz, wie es ihm ergangen ist, als er in dessen Auftrag dem Grenzverlauf hinsichtlich Wildbann und Obrigkeiten zwischen Otzberg und Umstadt einer- und der zum Stift Mainz gehörigen Grafschaft [Groß]Ostheim andererseits mit anderen und Mainzer Räten nachgegangen ist. Als sie allesamt am Setzen der Steine gewesen waren, kam Hans Gans als Amtmann des Junkers von Hanau mit seinem Küchenschreiber und behauptete, dass der Junker zur Hälfte ein Herr von Umstadt sei und deswegen bei der Angelegenheit hinzuziehen sei. Trotz Gegenrede Hartmanns, der darauf verwies, dass er keine diesbezüglichen Befehle habe und die Steine nur Mainzer und Pfälzer Wappen trügen, versuchte Hans sich weiter einzumischen und es kam zu weiterem Wortwechsel. Hartmann verwies diesen schließlich bezüglich möglicher Beschwerden an den Pfalzgrafen. Das Schreiben schließt mit dem Hinweis, dass auch die Mainzer Räte und hinzugezogenen alten Männer nur von den Streitigkeiten zwischen Mainz und den Pfalzgrafen wüssten und nie davon gehört hätten, dass auch jemand von Hanau hinzugezogen worden wäre.
Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 67 Nr. 1662, 413
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 67 Kopialbücher
Kopialbücher >> Weltliche Territorien und Herrschaften >> Kurpfalz >> Einzelne Pfalzgrafen und Kurfürsten >> Philipp >> Perpetuum I (Kurfürst Philipp von der Pfalz) >> Urkunden
1477 August 7 (uff dornstag sant Ciriacis abent)
fol. 368r-368v
Urkunden
Ausstellungsort: [ohne Ort]
Der Aussteller ergibt sich nur aus der Kopfrubrik; zu den erwähnten Kerbzetteln s. GLAK 67 Nr. 1662, fol. 367r-368r (Nr. 412) u. 368v-369r (Nr. 414). Der gleiche Brief ist noch einmal unter merkwürdigem Datum zu 1487 in einem weiteren Kopialbuch zu finden, vgl. GLAK 67 Nr. 820, fol. 156r-156v (Nr. 113). Kopfregest: "Ein missive von Hartman Beyern von Boparten burggraven zu Starckenberg die genant Meyntzisch irrung antreffen."
Beyer von Boppard, Hartmann; Burggraf zu Starkenburg, Amtmann zu Otzberg, erw. 1466, 1481 tot
Gans von Otzberg, Hans; Sohn des Boppo, erw. 1477
Großostheim AB
Mainz MZ; Erzstift
Otzberg DA; Burg
Umstadt = Groß-Umstadt DA
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
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04.04.2025, 08:05 MESZ
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