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Streitigkeiten und Prozesse des Klosters und der Eigenbehörigen.
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Enthaeltvermerke: Enthält u.a.: Bl. 124-124’: Abschrift (17.Jh.), Foliobogen, durch den Notar Bernard Schutte. 1495 November 11 (am dage Martini episcopi) Vor Herman Nyehues und Dyderick Poeck, Bürgermeistern, und dem Rat der Stadt Beckum (Beckem) erscheinen Mette, Witwe des Hinrick Dorneberges, sowie ihre Kinder Gerdrud und Katherine, Bürger zu Beckum, und verkaufen an Evert Wineken und dessen Frau Cunne eine erbliche jährliche Rente von 1 Goldgulden munte der korvorsten für 20 rhein. Goldgulden. Die Rente ist zahlbar jährlich auf Michaelis (September 29) aus ihrem Haus und Hof an der Geiststraße zwischen Häusern Nolcken Hagedorn und Schnitkemans Gadem (gedem). Die Verkäufer geloben Bezahlung und Währschaft. Ankündigung des Stadtsekretsiegels. Bl. 147-147’: Abschrift. Titel: Copia eines versiegelten briefes wegen eines goltg. renthe auff Hindrick Maeß, modo bürgemeister Berendt zu Geiselen sprechendt in termino corporis Christi. 1508 Juni 22 (in crastino sacramenti) Vor Johannes Kote, Richter zu Beckum (Beckem), verkaufen Hindrick Maes und seine Frau Else, Bürger zu Beckum, den geistlichen Schwestern des Schwesterhauses Blumental (thom Blomendale) in Beckum eine erbliche jährliche Rente von 1 rhein. Goldgulden für 20 Goldgulden. Die Rente ist jährlich zahlbar auf Fronleichnam (Corporis Christi) aus ihrem Haus in Beckum an der Oststraße (Oeststraten) zwischen Häusern Evert Wineken und Johan Everke sowie aus 1 freien Morgen Land zu 2 Mudde Weizeneinsaat vor Beckum up der Isinckberge, vornote up beiden siden Isinckhoff. Die Verkäufer sowie Walter Oelman die junge und Johan Maeß, beide Bürger zu Beckum, geloben Währschaft und Bezahlung. Ablösevorbehalt für die Verkäufer jährlich am Fälligkeitstermin mit halbjährlicher Vorankündigung. Siegelankündigung des Richters. Zeugen: Johan Kobbinck und Everdt Kemmeneder, beide Bürger zu Beckum. Bl. 125-126’: Ausfertigung, Foliobogen; Siegel des Richters aufgedrückt (Reste). 1556 Dezember 4 (frygdages na Andree apostoli) Vor Johan Kote, des Wilhelm [Ketteler], Erwählten und Bestätigten der Kirche zu Münster, Richter und Gograf zu Beckum (Beckem), erscheinen Peter Ude, Pater des Schwesternhauses zu Beckum, sowie Gerdt Mases und legen dem Richter einen Brief mit 1 Goldgulden erblicher jährlicher Rente vor, die den Schwestern seit 7 Jahren nicht mehr bezahlt worden ist. Steffen Jacobs hat derzeit einen Morgen Landes unter, aus dem der Gulden geht. Die Ansprüche werden anerkannt und das Urteil durch Steffen Frye geschrieben. Siegelankündigung des Richters. Zeugen: Johann Vysseman, Andreaß Lindencamp und Johan Grone, alle Bürger zu Beckum. Bl. 148-148’: Ausf., Foliobogen, Siegel als Oblate 1600 Januar 8 (stylo correcto) Wechselbrief der Äbtissin Elisabet Drost, der Priorin (priorissa) Anna Knippings, der Kellnerin (kelnersche) Margareta Fresendorfs und der Konventsjungfern zu Welver mit Bernhard Essinck, Pater des Klosters Blumental (Blomendael) in Beckum (Beckem). Sie überlassen Greten Kocks, Tochter des Peter Kock und dessen Frau Anne in Kirchspiel und Bauerschaft Dinker (Dyncker) gegen Cathrinen Kramers im Rosendal Kirchspiel Ahlen (Alen). Sie geloben Währschaft und kündigen das Konventssiegel an. Rückschrift: Inhaltsvermerk Bl. 146-147: Abschrift, Foliobogen 1625 November 24 (in profesto S. Catharinæ virginis) Vor Johan Bawman, Richter und Gograf zu Beckum, erscheinen Bernhardt Geißlen, Altbürgermeister zu Beckum, und seine Frau Margretha und verkaufen an Johan Ißfordinck, Pater, Gertrudt Wilckens, Mutter, und den Konventualjungfern des Klosters Blumental (Blomendael) eine jährliche Rente von 6 Rt für 100 Rt. Das Geld dient zur Bezahlung eines Teildreisches an der Lehmkuhle bei ihrem Kuhkamp, den sie von der Stadt Beckum gekauft haben. Die Verkäufer sowie Steffan Everke, Bürger zu Beckum geloben Bezahlung der Rente jährlich auf St. Catharinæ (November 25) sowie Währschaft. Die Käufer verpfänden ihr Haus an der Oststraße zwischen Häusern der Witwe des Georg Ellinckhaus und Conrad Kleypols, sowie aus 1 Morgen Land zu 3 Mudde westlich vor Beckum auf dem Werßhagen zwischen Ländereien Johan Bovincklohe an der Nord- und Dietrich Baerdtscherers an der Südseite, sowie aus 1 Morgen Land zu 4 Mudde, belastet mit 2 Mudde Bischofsweizen jährlich, vor der Ostpforte auf den Lönnicker zwischen Ländereien Johan Creden nun Herman Westarpf an der Ost- und der Witwe Johan Wolff vorher Henrich Oeleman an der Westseite mit dem dazugehörigen Garten und Fischteich am gleichen Ort auf dem Lönniker samt dem Kuhkamp, ferner den gekauften Dreisch, zwischen den Kopfweiden (kopewiden), die den alten Kamp von dem Dreisch abtrennen an der Nordost- und dem gemeinen Dreisch oder Lehmkuhle an der Südwestseite. Der Bürge Steffen Everke setzt zum Pfand sein Haus und Hof in Beckum an der Nordstraße zwischen Häusern Wolter Grise im Süden und Christine Poeck, Sebastian Poecks Frau, im Norden, sowie 4 Kuhweiden oder Gras im elterlichen Kuhkamp an dem Collenberge zwischen Henrich Ellinckhauses Kuhkamp, Buschmans Dornkamp und dem Collenberge in seinen wrechten und begreiff an der Wersebecke gelegen. Ablösevorbehalt für beide Seiten mit halbjährlicher Vorankündigung. Siegelankündigung des Richters. Bl. 152-153’: Abschrift, Foliobogen, durch den Notar Johan Telcke 1629 Oktober 26 Vor dem unterzeichnenden Notar treffen der Pater Johan Ißfort und die Konventualinnen des Klosters Blumental (Blommendahll) in Beckum mit Johan van Ohr, in Vollmacht durch Bernhardt Berning, eine Vereinbarung wegen der Ansprüche des Klosters in Lohekampff und Möllenbrinks Erbe: daß nemblich wolglr. Johan van Oehr gerurtem Cloester uff hundertt unnd funffzigh reichsthallere genochsame versicherungh und bestendig beweißthumb heraußgeben, dieselbe sumb jahrlich uff S. Martini mit neun Reichsthaller verzinßen unnd in die Rhentverschreibungh Nortbergs unnd Möllenbrincks im kerspell Strombergh belegene Erbe loco specialis hypothecæ setzen, neben dem auch innerhalb acht tagen zehen Reichsthaller dem H. Patern einhendigen laßen, soll unnd woll. Unnd hiemit sollen die ein zeitlangh getriebene precedeuren uff glts Cloesters unkosten abgeschafft und beider seitz der fried unnd einigkeit bestettigt sein unnd pleiben. Gegen außfolgungh der Rhentverschreibungh soll unnd woll der herr Pater des Cloesters alte jura uff Nagell zuer Köeßenburgh sprechende unnd glr. Möllenbrinck unnd die Lohkampff concernierende, neben gebuerlicher cession heraußgegeben und wolglm. an Junckeren einlieberen laßen. Geschehen in Beckum im Kloster. Zeugen: Jobst Guttidt und Temme Stake. Rückschrift: Inhaltsvermerk Bl. 150-151’: Abschrift, Foliobogen, durch den Notar Johan Telcke 1639 November 22 Vor dem unterzeichnenden Notar erscheint Greteke Kocks im Kirchspiel Kirchdinker (Kerckdincker), derzeit aber zu Hamm (Ham) wegen der Kriegszeiten wohnend, und erklärt, dass sie von den Eheleuten Diedrich Steinhoff und Enneke Kocks auf Kocks Kotten geboren ist und dem Kloster Welver eigenhörig war. Sie ist in ihrer Jugend vom Kloster Welver an das Kloster Blumental (Blomendahl) in Beckum gewechselt worden im Tausch gegen Trineke Kramers, die sich auf Kocks Kotten verheiratet hat. Mit ihrem ersten Mann hatte Grete eine Tochter Enneke, die im vergangenen Jahr in Welver verstorben ist; mit ihrem zweiten Mann hat sie zwei Kinder, Elßke und Henrich. Geschehen in Beckum im Kloster in der paterey. Zeugen: Jürgen Blancke, Bote aus Hamm, und Johan Hegebusch junior. Rückschrift: Inhaltsvermerk Bl. 161-162’: Abschrift durch den Notar Christoph Voß, Foliobogen 1656 August 1 Vor dem unterzeichnenden Notar erscheinen Bernhardt Wibbert Bürgermeister, Henrich Wibbert, Vikar, sowie Joannes und Bernhardt Wibbert, respective Gograf zu Herzfeld, und Vormünder des Gerhardt Wibbertz unmündiger Kinder, aussagten und bekandten, dass sie dem wurdigen wolgelarten Herrn Christoffern Nolten patern, Margarethen Schulten moderschen und semblichen Conventualen des Closters Blomendael hieselbst erblich und ewig ubergelaßen und verkauft haben, wie sie dan iegenwordich verkaufften ihre wuste Haustett, von saligen Johan Wibbert genandt Blombergh, wie dieselbe ahn seinen Fundamenten ahn der Sudtstratten zwischen den Gang negst Elmes Hauße ahn der West- und saligen Gerhardten Kettelers itzo Bernhardten Wibbers Hoffe ahn der Ostseiten gelegen, sampt darzu gehorigen beiderseits Druppenfallen der Mestkhulen negst der Sudtstratten dem Gang zum Butte vorm Closter und einen Fuß breidt zu einer Gotten oder Canal soll aptirt werden, umb und vor anderthalb hundert Reichsthaller vereinbarten Kauffgelde, womit zwantzigh Goltgulden ad zwantzigh funff Rthall alten Beschwers in der Vicarie ad Leprosus jahrlich verpensioniert werden eingerechnet, welche uff die Haußtedde plieben stehen und alßo einhundert zwantzigh und funff Rthall inwendigh eines halben Jahrs betzalt werden sollten. Sie übergeben die Hausstätte in den vollen Besitz des Klosters. Geschehen im Kloster in der Galerie in der Stube. Vgl. Schwesternhaus Blumental, Beckum - Akten 6 s, Bl. 265: Abschrift durch den Notar Joannes Telcke. Bl. 165-166’: Foliobogen, geschrieben durch Johannes Hulßman 1661 April 21 Die Eheleute Ernst Buschman und Anna Margaretha Hülsman erklären, dass ihnen mehrmals die Johanna Suer, Konventualjungfer des Klosters Blumental (Blomenthall), Geld zum Hausbau vorgestreckt hat. Die Summe erstreckt sich inzwischen auf 50 Rt. Sie können die Summe nicht im ganzen bezahlen, so dass eine jährliche Zahlung von 5 Rt auf Martini (November 11) vereinbart wird, die aber keine Rentenzahlung ist. Rückschrift: Inhaltsvermerk
Sachakte
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.