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Ausschreiben an sämtliche hessische Justizbeamte: Die mit Ausschreiben vom 1. Mai des Jahres angeforderten Berichte über das angegebene Steuerkapital müssen genau angeben, ob es sich da um Landsteuerkapital oder Ortssteuerkapital handelt
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Ausschreiben an sämtliche hessische Justizbeamte: Die mit Ausschreiben vom 1. Mai des Jahres angeforderten Berichte über das angegebene Steuerkapital müssen genau angeben, ob es sich da um Landsteuerkapital oder Ortssteuerkapital handelt
E 3 A Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt]
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Gießen, 1819 August 24
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