Amtsgericht Stendal (Bestand)
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C 129 Stendal (Benutzungsort: Magdeburg)
Landesarchiv Sachsen-Anhalt (Archivtektonik) >> 02. Preußische Provinz Sachsen (1816 - 1944/45) >> 02.07. Gerichte und Justizbehörden >> 02.07.02. Institutionen im Regierungsbezirk Magdeburg >> C 129 Amtsgerichte im Regierungsbezirk Magdeburg
1815 - 1963
Findhilfsmittel: Findbuch
Registraturbildner: Das Amtsgericht Stendal wurde 1815 als Land- und Stadtgericht eingerichtet. Der Gerichtssprengel umfasste anfänglich die Stadt Stendal, einen Teil des Amtes Tangermünde einschließlich Arneburg sowie zahlreiche Gutsherrschaften in der Umgebung Stendals, bei denen die patrimoniale Gerichtsbarkeit nicht wieder hergestellt worden war.
Im Zusammenhang mit der Aufhebung der Patrimonialgerichtsbarkeit wurde 1849 in Stendal ein Königliches Kreisgericht gegründet, dessen Zuständigkeit sich auch auf die Gerichtskommission Tangermünde erstreckte, ansonsten allerdings zugunsten der Gerichtskommission Osterburg und des ebenfalls neu eingerichteten Königlichen Kreisgerichts Gardelegen erheblich verkleinert worden war. Schließlich erfolgte 1879 die Bildung des Amtsgerichts Stendal, das bis zur Gründung der Kreisgerichte im Zuge der Verwaltungsreform im Jahr 1952 Bestand hatte.
Registraturbildner: Das Amtsgericht Stendal wurde 1815 als Land- und Stadtgericht eingerichtet. Der Gerichtssprengel umfasste anfänglich die Stadt Stendal, einen Teil des Amtes Tangermünde einschließlich Arneburg sowie zahlreiche Gutsherrschaften in der Umgebung Stendals, bei denen die patrimoniale Gerichtsbarkeit nicht wieder hergestellt worden war.
Im Zusammenhang mit der Aufhebung der Patrimonialgerichtsbarkeit wurde 1849 in Stendal ein Königliches Kreisgericht gegründet, dessen Zuständigkeit sich auch auf die Gerichtskommission Tangermünde erstreckte, ansonsten allerdings zugunsten der Gerichtskommission Osterburg und des ebenfalls neu eingerichteten Königlichen Kreisgerichts Gardelegen erheblich verkleinert worden war. Schließlich erfolgte 1879 die Bildung des Amtsgerichts Stendal, das bis zur Gründung der Kreisgerichte im Zuge der Verwaltungsreform im Jahr 1952 Bestand hatte.
Laufmeter: 4.45
Bestand
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
14.04.2025, 08:12 MESZ
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