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Endris Balthas von Ensingen, wegen strafbarer Handlungen gegenüber seinem Bruder, dem Schultheiß, sowie seiner Ehefrau, zu Vaihingen gef., jedoch auf Fürbitte seiner Freundschaft begnadigt und entlassen, gelobt eidlich, sich in Zukunft solcher Handlungen zu enthalten und sich seiner Frau gegenüber geziemend zu benehmen, und schwört U. Bei Übertretung dieser Verschreibung erkennt er eine Strafe von 50 lb h an und setzt zwei Bürgen ein. - Bürgen: 1) Hans Nimel 2) Hans Beck von Ensingen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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