Paulin Binder von Owen, wegen Widersetzlichkeit Gotteslästerung und Verschwendung zu Kirchheim gef., jedoch auf Fürbitte unter der Bedingung freigel., daß er sich künftig wohl verhalte dem Ammann und der Obrigkeit Gehorsam leiste, verpflichtet sich, dies zu halten, und schwört U. Er hatte unter anderem einen Befehl des Ammanns, in seine Wohnung zu kommen, nicht ausgeführt und erklärt, er werde sich nicht gefangennehmen lassen.