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Limpurg-Gaildorf-Solms-Assenheim, Herrschaft (Bestand)
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg (Archivtektonik) >> Neuwürttembergische Bestände vor 1803 bzw. vor 1806/10 >> Weltliche Herrschaften >> Sonstige weltliche Herrschaften
Überlieferungsgeschichte
Das Archiv der Herrschaft Limpurg-Gaildorf-Solms-Assenheim wurde 1938 von Schloß Gaildorf, wo es bis zu diesem Zeitpunkt verwahrt wurde, zur dauernden Aufbewahrung in das Hauptstaatsarchiv Stuttgart überführt. Im Jahre 1969 wurde der Bestand im Zuge der Beständebereinigung zwischen dem Hauptstaatsarchiv Stuttgart und dem Staatsarchiv Ludwigsburg nach Ludwigsburg abgegeben.
Das Archiv enthält außer Archivalien der Herrschaft Limpurg-Gaildorf-Solms-Assenheim auch einen Teil des alten Archivs der Erbschenken von Limpurg-Gaildorf sowie vereinzelte Überlieferung der Herrschaft Limpurg-Gaildorg-Wurmbrand. Außerdem wurden während der Erschließung die älteren Akten des Amtsgerichts Gaildorf (F 266 II) in den Bestand eingearbeitet. Die Lagerbücher werden im Bestand H 156 des Hauptstaatsarchivs Stuttgart verwahrt.
1. Zur Entwicklung Limpurg-Gaildorfs und seiner Nachfolgeherrschaften: Die Herrschaft Limpurg-Gaildorf, 1441 aus einer Teilung des Besitzes der Reichserbschenken von Limpurg hervorgegangen, umfaßte vor allem Stadt und Amt Gaildorf, Schloß Schmiedelfeld samt Zubehör und das Dorf und das Amt Oberrot. Seit 1557 teilten sich die beiden Gaildorfer Afterlinien den Besitz dieser Herrschaft. Limpurg-Gaildorf-Gaildorf fiel dem jeweils ältesten, Limpurg-Gaildorf-Schmiedelfeld dem oder den jüngeren Vertreter(n) des Hauses Limpurg-Gaildorf anheim. Die Herrschaft Limpurg-Gaildorf-Gaildorf umfasste die Hälfte der Stadt und einen Teil des Amts Gaildorf (Schönberg, Unterrot, Reippersberg, Michelbächle, Kleinaltdorf, Hägenau, Spöck, Ottendorf, Niederndorf) sowie die Ämter Oberrot, Fichtenberg, Seelach bzw. Gschwend, Gröningen (Untergröningen) bzw. Eschach und die Waibelhube; die Herrschaft Limpurg-Gaildorf-Schmiedelfeld dagegen bestand aus den übrigen Teilen der Stadt und des Amts Gaildorf (Bröckingen, Kieselberg, Münster, Eutendorf, Großaltdorf), dem Amt Schmiedelfeld bzw. Sulzbach, dem Amt Welzheim sowie einigen kleineren limpurgischen Besitzungen. Einige Rechte und Besitzungen, wie beispielsweise das 1607 an Württemberg abgetretene Schnait, blieben gemeinschaftlich. Nachdem 1682 die gesamte Herrschaft nochmals in einer Hand hatte vereinigt werden können, starb 1690 das Haus Limpurg-Gaildorf im Mannesstamm aus. Die Herrschaft wurde den Erbtöchtern des letzten Gaildorfer Schenken von den Schenken des Hauses Limpurg-Speckfeld, der anderen limpurgischen Hauptlinie, streitig gemacht. In die Erbauseinandersetzung verflocht sich bald ein größerer Konflikt um die Sonderung des limpurgischen Allods von den Reichslehen, auf die Preußen seit 1693 die Anwartschaft besaß. Ein 1707 zwischen den Speckfeldern und den beiden überlebenden Gaildorfer Erbtöchtern zustandegekommener Vergleich teilte sowohl die Stadt Gaildorf als auch die Herrschaft Limpurg-Gaildorf in zwei Hälften. Die limpurg-gaildorfischen Erbtöchter halbierten ihren hälftigen Anteil abermals, und so entstanden zwei Herrschaften, für die ihre Ehemänner namengebend wurden: Limpurg-Gaildorf-Solms-Assenheim und Limpurg-Gaildorf-Wurmbrand. Nachdem 1713 auch die Speckfelder Linie im Mannesstamm erloschen war, eskalierte der Konflikt um die Reichslehen zunächst in einer vorübergehenden preußischen Okkupation der limpurgischen Herrschaften; der Rechtsstreit selbst erstreckte sich schließlich über mehr als ein halbes Jahrhundert. Erst 1746 kam es zu einem abschließenden Vergleich, nachdem Preußen zuvor schon seine Ansprüche an Brandenburg-Ansbach abgetreten hatte. In der Folgezeit splitterten sich die Herrschaften Limpurg-Gaildorf-Solms-Assenheim und Limpurg-Gaildorf-Wurmbrand - wie auch die Herrschaften der speckfeldischen Allodialerben - in weiteren Teilungen auf. Zwischen 1780 und 1790 erwarb Württemberg mehrere dieser Splitter durch Kauf. Nach der Mediatisierung bemühte sich Graf Georg Friedrich Carl von Waldeck-Pyrmont und Limpurg-Gaildorf (1785-1826), Mitbesitzer des solms-assenheimischen Landesteils und historisch bedeutsam als Wortführer der Standesherren während des württembergischen Verfassungskampfes, um eine Kohäsion der Herrschaft Limpurg-Gaildorf-Solms-Assenheim durch Aufkäufe von Anteilen, was ihm bis auf 5/18 auch gelang. Infolge von Familienvertrag und Abtretung ging der waldecksche Anteil in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts in den Besitz der Grafen von Bentinck über.
2. Zur Geschichte des Archivs: Der Bestand B 114 umfasst im wesentlichen das Archiv der Herrschaft Limpurg-Gaildorf-Solms-Assenheim, einschließlich eines Teils des alten Gaildorfer Erbschenkenarchivs und angereichert durch einen daneben nicht ins Gewicht fallenden Teilbestand limpurg-gaildorf-wurmbrandischer Provenienz. Analog zu den Teilungen der ehemaligen Herrschaft Limpurg-Gaildorf-Solms-Assenheim ist auch das Eigentum an ihrem Archiv aufgespalten. Das Gros des Bestandes, die aus dem 18. und 19. Jahrhundert stammenden Unterlagen der Herrschaft Limpurg-Gaildorf-Solms-Assenheim, wurde laut Vertrag vom März 1938 so aufgeteilt, dass dem Grafen von Bentinck 13/24, dem Land Württemberg 11/24 zufielen. An den älteren, aus dem Archiv der Erbschenken von Limpurg-Gaildorf stammenden Unterlagen sind überdies auch die Fürsten zu Bentheim-Steinfurt als Erben des nicht von Württemberg erworbenen Teils der ehemaligen Herrschaft Limpurg-Gaildorf-Wurmbrand beteiligt; damit ergibt sich für diese älteren Akten ein Verhältnis von 23/48 für Württemberg, 13/48 für Bentinck und 12/48 für Bentheim. Die Archivalien limpurg-gaildorf-wurmbrandischer Provenienz stehen je zur Hälfte dem Staat und den Fürsten zu Bentheim zu. Die Archivteile, an denen vorwiegend ein privates Interesse der Miteigentümer bestand, sowie sämtliche Stücke aus der Zeit nach der Assenheimischen Teilung von 1821, verblieben nach dem Vertrag im Gaildorfer Schloß. Während der bentincksche Anteil heute bei der ortenbergischen Forstverwaltung in Gaildorf aufbewahrt wird, wurde das bentheimsche Teilarchiv bis zum Jahr 1873, dem Zeitpunkt des Besitzübergangs an die Bentheimer, im Staatsarchiv Ludwigsburg hinterlegt. Ein nicht unerheblicher Teil des Archivs der Erbschenken von Limpurg-Gaildorf ist im Archiv der Erbschenken von Limpurg-Speckfeld-Sontheim (Staatsarchiv Ludwigsburg B 113 I) aufgegangen. Es handelt sich dabei um die Unterlagen, die nach 1690 von Gaildorf nach Obersontheim extradiert wurden. Die Extradition verlief offenbar mehr oder weniger willkürlich und beschränkte sich keineswegs nur auf Archivalien, die das Gebiet betrafen, das bei der Teilung von 1707 als "Limpurg-Schmiedelfeld" der Herrschaft Limpurg-Speckfeld-Sontheim zugeschlagen wurde. Bei der Suche nach älterer Überlieferung aus limpurg-gaildorfischen Ämtern - auch wenn diese nach 1690 im Besitz der limpurg-gaildorfischen Erbtöchter verblieben waren! - ist daher stets auch dieser Bestand heranzuziehen.
3. Zur Erschließung des Bestandes: Der Bestand wurde zwischen Mai 1999 und Mai 2004 in zwei durch eine 28-monatige Abwesenheit unterbrochenen Arbeitsphasen von Dr. Carl-Jochen Müller erschlossen; während der Unterbrechung hat fünf Monate lang Dr. Georg Asmussen als Bearbeiter fungiert. Finanziert wurde das Projekt von der Stiftung Kulturgut Baden-Württemberg. Zu Beginn der Erschließungsarbeit lagen ein unzureichendes, in den 1950er Jahren von Friedrich Pietsch verfasstes und vorläufig gebliebenes Zettelrepertorium über die Akten und ein ebenfalls seinerzeit entstandenes Verzeichnis der Rechnungen vor. Der Teilbestand B 806 (10,2 lfd. m.) war völlig unerschlossen. Was die Ordnung des Archivs anbelangt, so wurden bestehende Strukturen so weit wie möglich bewahrt, auch in Fällen, wo die vorgefundenen Einheiten offenkundig nicht originär waren, sondern nachträglich, vermutlich im Zusammenhang mit früheren Auswertungsversuchen, formiert worden waren, wie vor allem bei den aus den Unterlagen von Gemeinden zusammengestellten "Personalakten" von Geistlichen; hier mußte aus arbeitsökonomischen Gründen auf eine Rückführung in den ursprünglichen Zusammenhang verzichtet werden. Da die erkennbaren, aus dem 18. Jahrhundert stammenden Litterierungs- und Gliederungssysteme des limpurg-gaildorf-solms-assenheimischen Archivs nicht konsequent gehandhabt wurden und modernen fachlichen Ansprüchen zudem keineswegs genügen können, wurde im Zuge der Verzeichnungsarbeit eine neue Klassifikation entwickelt, die, sofern es angängig scheint, alte Schemata aufgreift (so etwa im Bereich der Beziehungen zu anderen Herrschaften). Gänzlich verworfen wurde die alte Untergliederung, wo es mit Blick besonders auf die genealogische und sozialgeschichtliche Auswertung galt, erheblich mehr Tiefenschärfe zu erreichen, so zum Beispiel bei den Strafsachen, den Ehesachen sowie den Inventuren und Erbteilungen. War hier zuvor lediglich ein Herangehen über Ortspertinenzen möglich, so gestattet es die relativ tiefe Erschließung nun, einerseits sachbezogen nach differenzierten Kategorien, zum andern aber personenbezogen auf die Archivalien zuzugreifen. Die fundamentale Gabelung der Klassifikation empfahl sich wegen des beträchtlichen Umfangs des zu Rechnungs- und Registerzwecken entstandenen Archivguts; Rechnungseinheiten in gebundener Form werden getrennt von der übrigen Überlieferung im Bandmagazin aufbewahrt (Bestellnummern 1093-1509). Auf einen Vermerk der herrschaftsinternen behördlichen Provenienz der limpurg-gaildorf-solms-assenheimischen Unterlagen (Regierungskanzlei zu Gaildorf oder [Kameral-]Amt zu Oberrot) wurde im allgemeinen verzichtet; lediglich bei paralleler Überlieferung weist der Titel in Klammern darauf hin. Während der Erschließung wurden 24 Urkunden ermittelt, chronologisch gereiht und unter den Signaturen B 114 U 1304-U 1327 in den Urkundenbestand überführt; die Regestierung der ermittelten Urkunden besorgte Dr. Norbert Hofmann. Das zuvor in dem Bestand B 806 zusammengefaßte disparate Material wurde zum weitaus überwiegenden Teil zu eigenen Einheiten gefügt, zum Teil kleinen in zuvor verzeichneten Einheiten des Hauptbestands eingearbeitet; es ist nun integrierender Bestandteil von B 114. Außerdem konnten im Rahmen des Projekts die älteren Akten des Bestands Amtsgericht Gaildorf (F 266 II) erschlossen werden, die nun B 114 ergänzen. Besondere Erwähnung verdient, daß im Laufe der Erschließung der private Nachlaß des Grafen Georg Friedrich Carl von Waldeck-Pyrmont und Limpurg-Gaildorf rekonstruiert werden konnte, ein Teilbestand von großer Bedeutung für die Erforschung der Verfassungskämpfe in Württemberg und in Waldeck. Der neu erschlossene Bestand B 114 umfaßt 10.197 Archivalieneinheiten im Umfang von 104,5 Regalmetern (86,5 m Akten, 18 m Bände). Die Laufzeit erstreckt sich von 1424 bis ca. 1930. Neben dem Bestand B 114 liegen im Staatsarchiv Ludwigsburg weitere Unterlagen zur Herrschaft Limpurg-Gaildorf und zu den Teilherrschaften ihrer Allodialerben in den Beständen B 113 I, F 1/766, F 1/767, F 1/768, H 26, F 266 II, PL 15 I und PL 15 II. Die Lagerbücher der Herrschaft Limpurg-Gaildorf verwahrt das Hauptstaatsarchiv Stuttgart (H 156). Der bisher nur über ein Altrepertorium erschlossene Urkundenbestand wurde 2014 retrokonvertiert. Wegen knapper Personalressourcen konnte hier weder eine Modernisierung der Schreibweise noch ein Abgleich mit dem Aktenrepertorium vorgenommen werden. Dies ist zu einem späteren Zetipunkt vorgesehen. Der Urkundenbestand umfasst 1349 Pergamenturkunden. Die Laufzeit erstreckt sich von 1304 bis 1737. Die Pergamenturkunden wurden im Jahr 2018 mit finanzieller Unterstützung der Wüstenrot Stiftung und der Stiftung Würth digitalisiert und online gestellt.
Literaturauswahl: Müller, Karl Otto: Das Geschlecht der Reichserbschenken von Limpurg bis zum Aussterben des Mannesstammes, in: ZWLG 5 (1941), S. 215 243. Prescher, Heinrich: Geschichte und Beschreibung der zum fränkischen Kreise gehörigen Reichsgrafschaft Limpurg, worinn zugleich die ältere Kochergau Geschichte überhaupt erläutert wird, 2 Teile, Stuttgart 1789/90, ND Kirchberg an der Jagst 1977. Schaab, Meinrad: Teilungen in fränkischen Hochadelshäusern II: Limpurg und Löwenstein, in: HABW VI, 6 (1985), Beiwort S. 8 14. Taddey, Gerhard: Limpurg, in: HdBWG 2: Die Territorien im alten Reich, Stuttgart 1995, S. 407 411. Wunder, Gerd/Schefold, Max/Beutter, Herta: Die Schenken von Limpurg und ihr Land (Forschungen aus Württembergisch Franken 20), Sigmaringen 1982.
1349 Urkunden, 10201 Büschel und Bände (154,6 lfd. m)
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.