Abt Hesse von Eppenheimmünster, Graf Konrad von Tübingen, Antoni von Landeck, Ritter Marquart von Rust für sich und im Namen der Kinder seines + Schwagers Wilhelm von Hattstatt, Bastian von Blumeneck, Bastian von Landeck, Ludwig von Pfirt, Karl von Neuenfels und Friedrich Widergrin von Staufenberg, Teilherren des Dorfes Riegel, bestätigen der Stadt Kenzingen und dem Kloster Wonnental, vertreten durch den Schultheißen Rudolf Schmid, den Altbürgermeister Hans Schweyger, durch Heinrich Scherer, Valentin Linßer, Henzman Ellingmeyer, Antoni Mader, alle des Rats, den Stadtschreiber Philipp Baumann und den Klosterschaffner Sebastian Tieringer, gegen eine jährliche Abgabe von 10 ß an die Bannwarte das Recht des Waidgangs im Riegeler Bann bis an den Weg zwischen dem Riegeler Galgen und dem Wurzgarten zur Forchheimer Allmende hin auf der anderen Seite bis zur Elz. Die Stadt Kenzingen befreit dagegen die Bürger von Riegel vom Kenzinger Brückenzoll. Beide Parteien sichern sich die gegenseitige Beachtung ihrer Gerichtszuständigkeit zu.
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Abt Hesse von Eppenheimmünster, Graf Konrad von Tübingen, Antoni von Landeck, Ritter Marquart von Rust für sich und im Namen der Kinder seines + Schwagers Wilhelm von Hattstatt, Bastian von Blumeneck, Bastian von Landeck, Ludwig von Pfirt, Karl von Neuenfels und Friedrich Widergrin von Staufenberg, Teilherren des Dorfes Riegel, bestätigen der Stadt Kenzingen und dem Kloster Wonnental, vertreten durch den Schultheißen Rudolf Schmid, den Altbürgermeister Hans Schweyger, durch Heinrich Scherer, Valentin Linßer, Henzman Ellingmeyer, Antoni Mader, alle des Rats, den Stadtschreiber Philipp Baumann und den Klosterschaffner Sebastian Tieringer, gegen eine jährliche Abgabe von 10 ß an die Bannwarte das Recht des Waidgangs im Riegeler Bann bis an den Weg zwischen dem Riegeler Galgen und dem Wurzgarten zur Forchheimer Allmende hin auf der anderen Seite bis zur Elz. Die Stadt Kenzingen befreit dagegen die Bürger von Riegel vom Kenzinger Brückenzoll. Beide Parteien sichern sich die gegenseitige Beachtung ihrer Gerichtszuständigkeit zu.
Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 27 a Nr. 113
27a/43 Riegel - Waidgang, 1493 Mai 18
No. 2
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 27 a Ettenheimmünster
Ettenheimmünster >> Urkunden
1493 Mai 18 (Samstag nach Himmelfahrt)
2 Blatt
Urkunden
Deutsch
Überlieferungsart: Abschrift, begl.
Siegelbeschreibung: Siegel aufgedrückt
Siegelbeschreibung: Siegel aufgedrückt
Vidimierte Kopie von 1729 November 24, beglaubigt von der Stadtschreiberei Kenzingen
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
04.04.2025, 08:07 MESZ