Josef Stöcklin aus Stuttgart, daselbst gef., weil er eine Frau, mit der er nicht getraut war, als seine Ehefrau ausgegeben und mit sich geführt, auch mit ihr sein elterliches Erbgut durchgebracht hatte, jedoch auf seine und seiner Freundschaft Bitten begnadigt und mit der Auflage freigel., mit seinem Handwerk oder in anderer Weise redlich sein Brot zu verdienen, solange er in Stuttgart wohnt, in kein Wirtshaus zu gehen und keine Zeche zu besuchen, vielmehr sich wohl zu verhalten, gelobt dies eidlich und schwört U.