Streit um das „ius superioritatis“ (Hoheit und Jurisdiktion) über die Melaten (Leprosenhaus), welche die Kläger als ihr Territorium betrachten. Der Offizial beansprucht als Pfandinhaber der Erbvogtei von Köln die Verfügungsgewalt über die Melaten. Er ließ am 20. Sept. und erneut am 12. Okt. 1684 Heinrich Schliffer, den Wirt des Armenhauses, zitieren, damit dieser eine „Spezifikation“ über die bei ihm wohnenden Personen abliefere. Da dieser der Aufforderung nicht nachkam, ließ der Offizial von ihm sowie vom Halbwinner und Glöckner des Armenhauses 9 Kühe, 1 Rind und 2 Kälber pfänden (Wert: 111 Taler kölnisch). Dies geschah, worauf die Kläger hinweisen, während eines seit 1657 schwebenden Prozesses bzgl. der Melaten. (Dieser Prozeß ist im RKG-Bestand des HStAD nicht überliefert).

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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