Streit um das „ius superioritatis“ (Hoheit und Jurisdiktion) über die Melaten (Leprosenhaus), welche die Kläger als ihr Territorium betrachten. Der Offizial beansprucht als Pfandinhaber der Erbvogtei von Köln die Verfügungsgewalt über die Melaten. Er ließ am 20. Sept. und erneut am 12. Okt. 1684 Heinrich Schliffer, den Wirt des Armenhauses, zitieren, damit dieser eine „Spezifikation“ über die bei ihm wohnenden Personen abliefere. Da dieser der Aufforderung nicht nachkam, ließ der Offizial von ihm sowie vom Halbwinner und Glöckner des Armenhauses 9 Kühe, 1 Rind und 2 Kälber pfänden (Wert: 111 Taler kölnisch). Dies geschah, worauf die Kläger hinweisen, während eines seit 1657 schwebenden Prozesses bzgl. der Melaten. (Dieser Prozeß ist im RKG-Bestand des HStAD nicht überliefert).
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Streit um das „ius superioritatis“ (Hoheit und Jurisdiktion) über die Melaten (Leprosenhaus), welche die Kläger als ihr Territorium betrachten. Der Offizial beansprucht als Pfandinhaber der Erbvogtei von Köln die Verfügungsgewalt über die Melaten. Er ließ am 20. Sept. und erneut am 12. Okt. 1684 Heinrich Schliffer, den Wirt des Armenhauses, zitieren, damit dieser eine „Spezifikation“ über die bei ihm wohnenden Personen abliefere. Da dieser der Aufforderung nicht nachkam, ließ der Offizial von ihm sowie vom Halbwinner und Glöckner des Armenhauses 9 Kühe, 1 Rind und 2 Kälber pfänden (Wert: 111 Taler kölnisch). Dies geschah, worauf die Kläger hinweisen, während eines seit 1657 schwebenden Prozesses bzgl. der Melaten. (Dieser Prozeß ist im RKG-Bestand des HStAD nicht überliefert).
AA 0627, 1056 - C 575/1389
AA 0627 Reichskammergericht, Teil II: C-D
Reichskammergericht, Teil II: C-D >> 1. Buchstabe C
1685 - 1687 (1604 - 1688)
Enthaeltvermerke: Kläger: Bürgermeister und Rat der Stadt Köln Beklagter: Erzbischof Maximilian Heinrich von Köln sowie Dr. Thomas Quendel, Offizial und Kanoniker am Dom, an St. Severin und St. Andreas, Cyriacus Buschmann, Amtsverwalter und Schultheiß zu Brühl (Kr. Köln), und ein Schützenführer Prokuratoren (Kl.): Lic. Johann Eichrodt [1682] 1685 - Subst.: Dr. Johann Heinrich Seiblin Prokuratoren (Bekl.): Lic. Johann Konrad Albrecht von Lauterburg [1684] 1685 - Subst.: Dr. Johann Konrad Steinhausen Prozeßart: Mandati de lite pendente non via facti sed iuris procedendo et restituendo sine clausula Instanzen: RKG 1685 - 1687 (1604 - 1688) Beweismittel: Wilhelm Egon, Fürst zu Fürstenberg, Bischof von Straßburg, betraut 1683 Dr. Thomas Quendel mit der Erbvogtei (Q 9). RKG-(Bei-)Urteil vom 7. Juli 1685 (Prot.). RKG-Mandat vom 19. Feb. 1657 in Sachen Stadt Köln ./. Ebf. Maximilian Heinrich von Köln, Schall von „Pleisheim“, Dr. Johann Vinhaven als Amtmann und Amtsverwalter zu Brühl sowie den dortigen Landboten betr. Pfändung von 2 Pferden und 1 Füllen von den Melaten (Q 3). Beschreibung: 1,5 cm, 64 Bl., gebunden; Q 1 - 15, 8 Beilagen prod. 9. Nov. 1685 und 11. Juni 1688. Vgl. auch RKG 1050 (C 570/1384). Siehe HStD Karten Nr. 6493: Stadtansicht von Köln.
Sachakte
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
28.04.2026, 08:17 MESZ
Hierarchie
Hierarchie Detailansicht
- Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
- Landesarchiv NRW Abteilung Rheinland (Archivtektonik)
- 1. Behörden und Bestände vor 1816 (Tektonik)
- 1.4. Reichsbehörden (Tektonik)
- 1.4.1. Reichskammergericht (Tektonik)
- Reichskammergericht AA 0627 (Tektonik)
- Reichskammergericht, Teil II: C-D (Bestand)
- 1. Buchstabe C (Gliederung)