In addition to the technically required cookies, our website also uses cookies for statistical evaluation. You can also use the website without these cookies. By clicking on "I agree" you agree that we may set cookies for analysis purposes. You can see and change your cookie settings here.
Verordnung: Es ist zu beachten, dass bei der Vermögensausführung nach dem Großherzogtum Frankfurt verschieden hohe Kriegssteuern zu erheben sind, manchmal zwei verschieden hohe Abzüge an eine Gemeinde
Verordnung: Es ist zu beachten, dass bei der Vermögensausführung nach dem Großherzogtum Frankfurt verschieden hohe Kriegssteuern zu erheben sind, manchmal zwei verschieden hohe Abzüge an eine Gemeinde
E 3 A Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt]
Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt] >> J Bevölkerungsverhältnisse >> J.3 Auswanderung, Abzugsgeld und Nachsteuer
Darmstadt, 1813 Juni 13
Sachakte
Es gelten die Nutzungsbedingungen der Staatsarchive in Hessen.