Kaiser Ludwig verschreibt wegen der Dienste des Grafen Gotfrid von Diez der Ehefrau seines Sohnes Gerhard, Jutta, zu Wittum eine Gülte von 10 Malter Weizen und 10 Malter Hafer zu Freiendiez, die der Graf (Gotfrid) von Diez als Reichslehen besaß.

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Hessisches Hauptstaatsarchiv
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