Die Klage richtet sich dagegen, daß auf Befehl des Kurfürsten der Oberjägermeister mit einspännigen Reitern, Musquetieren und über 100 Schützen in das „unstreitig“ zu Kurtrier gehörende Amt Bergpflege mit brennender Lunte einmarschiert sei, dort Truppen verteilt und Schildwachen aufgestellt und so die Untertanen in Angst und Schrecken versetzt habe. Außerdem habe er beim Residenzschloß Kärlich Jagden abhalten und Hasen fangen und mitnehmen lassen. Der Kölner Kurfürst, der erklärt, auch die anderen Beklagten vertreten zu wollen, bestreitet die Berechtigung des RKG- Verfahrens, das durch falsche Angaben erschlichen sei. Der Oberjägermeister habe lediglich Hasen gejagt und dabei Reiter seiner Leibgarde eingesetzt. Zu den Vorwurf des Landfriedensbruches begründenden Vorgängen sei es dabei nicht gekommen. Kurtrier forderte daraufhin kommissarische Zeugenvernehmung. Nach 1671 sind keine Handlungen protokolliert.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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