Wilhelm [I.], Landgraf von Thüringen und Markgraf von Meißen, übereignet zum Seelenheil für sich, seine Vorfahren (eldern) und Nachkommen dem Altar Unserer Lieben Frauen in der Pfarrkirche zu Oederan (Oederen) zu einer ewigen Frühmesse, die täglich gehalten werden soll, das Dorf Breitenau (Breytenow) im Gericht Schellenberg mit Zubehör, nachdem es von Nikolaus (Nykel) von Leubsdorf (Luppelsdorf) vor ihm aufgelassen worden ist. Er nimmt dabei jedoch das Halsgericht aus, das er sich und seinen Erben vorbehält. Ferner übereignet er zur genannten Frühmesse folgende Zinse in Oederan: zwölf Groschen vom Grundstück (erbe) des Johann (Hannes) Heymener, sieben Groschen vom Grundstück des Konrad Hertel und vier Groschen vom Grundstück des Nikolaus Hille (Nykel Hyllen). - Siegel des Ausstellers angekündigt.

Show full title
Sächsisches Staatsarchiv
Data provider's object view