Gebrüder Hans und Kunz Landolt wurden in freundlicher Schlichtung verglichen mit Ludwig [von Haltenberg], Abt, und dem Konvent von Weingarten im Streit wegen einer Wiese in den Altdorfer Wiesen, gelegen zwischen der Bleiche, wo sich die Scherzach teilt, des +Bomers und der Aussteller Lehen. Sie dürfen die Wiese zehn Jahre zinsfrei nutzen und zahlen danach jährlich 1 lb 5 ß d Konstanzer Münze in das Kustoreiamt.
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Gebrüder Hans und Kunz Landolt wurden in freundlicher Schlichtung verglichen mit Ludwig [von Haltenberg], Abt, und dem Konvent von Weingarten im Streit wegen einer Wiese in den Altdorfer Wiesen, gelegen zwischen der Bleiche, wo sich die Scherzach teilt, des +Bomers und der Aussteller Lehen. Sie dürfen die Wiese zehn Jahre zinsfrei nutzen und zahlen danach jährlich 1 lb 5 ß d Konstanzer Münze in das Kustoreiamt.
Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 515 U 1737
B 515 U 1737
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 515 I Weingarten, Benediktinerkloster: Urkunden
Weingarten, Benediktinerkloster: Urkunden >> Urkunden
1371 Mai 25 (sant Urbans tag)
13,9 x 26,4 (Höhe x Breite)
Urkunden
Deutsch
Aussteller: Gebrüder Hans und Kunz Landolt
Empfänger: Ludwig [von Haltenberg], Abt, und der Konvent von Weingarten
Siegler: Johann von Ellerbach, Ritter, Unterlandvogt in Schwaben, Johann Wolfegger, Bürger zu Ravensburg
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: 2 S., 1 abg.
Empfänger: Ludwig [von Haltenberg], Abt, und der Konvent von Weingarten
Siegler: Johann von Ellerbach, Ritter, Unterlandvogt in Schwaben, Johann Wolfegger, Bürger zu Ravensburg
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: 2 S., 1 abg.
Bomer
Ellerbach, Johann von; Unterlandvogt
Ellerbach, Johannes von; Ritter
Haltenberg, Ludwig von; Abt zu Weingarten
Landolt, Hans
Landolt, Kunz
Wolfegger, Johann
Altdorf = Weingarten RV; Bleiche
Altdorf = Weingarten RV; Einwohner
Altdorf = Weingarten RV; Flurstücke
Konstanz KN; Münze
Ravensburg RV; Einwohner
Scherzach, Gewässer bei Altdorf = Weingarten RV
Schwaben, Landvogtei; Unterlandvogt
Weingarten RV; Kloster, Abt und Konvent
Weingarten RV; Kloster, Kustorei
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
21.11.2025, 15:20 MEZ
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