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Die von den 1490 Belehnten dem Landgrafen von Hessen aufgetragenen Eigengüter, nämlich: 1.) die Burg zu Altenbuseck [Ortsteil der Gem. Buseck, Lkr...
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A I u, von Buseck sub dato
Vgl. altes Findbuch (R Nr. 1354), s.v. von Buseck Nr. 2
Urk. 14 Aktiv- und Passivlehen [ehemals: Urkunden A I u]
Aktiv- und Passivlehen [ehemals: Urkunden A I u] >> Aktivlehen >> Personenbetreffe B >> Bu >> Buseck, von
1501 Mai 28
Lehnsrevers
Urkunde
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Die von den 1490 Belehnten dem Landgrafen von Hessen aufgetragenen Eigengüter, nämlich: 1.) die Burg zu Altenbuseck [Ortsteil der Gem. Buseck, Lkr. Gießen] mit Äckern, Wiesen, Garten und ihrem Zubehör, wovon jährliche Einkünfte von drei Gulden herrühren; 2.) der Hof zu Beuern [Ortsteil der Gem. Buseck, Lkr. Gießen] mit seinem Zubehör, seinen Wäldern, seinem Holz und seinen Marken, wovon jährliche Einkünfte von zwei Gulden und einem Ort herrühren.
Vermerke (Urkunde): Siegler: Eckhard von Buseck genannt Brand, Johann von Buseck genannt Brand
Belehnte/r: Eckhard und Johann von Buseck genannt die Brande, Brüder
Mit der Burg ist die so genannte Brandsburg (https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/bg/id/14580>) gemeint, vgl. LAGIS Burgen, Schlösser, Herrenhäuser (Stand: 8.7.2019).