Wittgenstein, Wilhelm Ludwig Georg Fürst zu Sayn-W. (Bestand)
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BPH, Rep. 192 Nl Wittgenstein, W. L. G. zu
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Laufzeit: 1772 - 1851
Findmittel: Datenbank; Findbuch, 1 Bd.
Bestandsbeschreibung: Lebensdaten: 1770 - 1851
Wilhelm Ludwig Georg Fürst zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein (9.10.1770 - 11.4.1851) war von der Gründung des Ministeriums des Königlichen Hauses 1819 ab bis zu seinem Tode der Minister dieser Behörde. Aus diesem Grund ist sein Nachlass in das Brandenburg-Preußische Hausarchiv gelangt (vgl. Übersicht über die Bestände des Brandenburg-Preußischen Hausarchivs zu Berlin-Charlottenburg. Leipzig 1936. S. 49).
Außerdem hatte Wittgenstein in preußischen Diensten den Posten eines Gesandten in Hessen-Kassel von 1796 - 1806 bekleidet. Von 1812 ab war er Leiter des Polizei-Departements und von 1814 - 1819 Polizeiminister.
Darüber hinaus hatte er seit 1810 die Stelle des Oberkammerherrn beim König inne.
Amtliche Unterlagen aus diesen Tätigkeiten enthält der Nachlass wenig. Aber persönliche Schreiben Wittgensteins, die Angelegenheiten dieser Ressorts betreffen, sind zahlreich (I, 2. und VII B und K).
Seit 1819 hatte Wittgenstein kein politisches Amt mehr verwaltet. Doch seine engen Beziehungen zu König Friedrich Wilhelm III. gaben ihm gerade in den folgenden Jahren die Möglichkeit, in fast allen wichtigen Fragen der Innenpolitik ein entscheidendes Wort mitzureden. Der Nachlass enthält auch Papiere von anderen Personen, die Wittgenstein an sich gezogen hatte. Es sind besonders Schriftstücke aus dem Nachlass Hardenbergs (VI 1, 12 bis VI, 2, 16. VII B 1.2. VII K 8). Z. T. bestehen diese Unterlagen aus dem Schriftwechsel Hardenbergs mit Wittgenstein, so dass mehrfach von den Briefen Konzept und Reinschrift vorhanden sind.
Auch Briefe von Maltzahn hatte Wittgenstein an sich genommen (VI, 4, 1 - 2.).
Schriftstücke aus dem Nachlass sind in der wissenschaftlichen Literatur mehrfach verwertet worden. Es sei auf folgende Arbeiten hingewiesen:
Paul Haake: Friedrich Wilhelm III., Hardenberg und die preußische Verfassung. In: Forschungen zur Brandenburg-Preußischen Geschichte 30, 1918 (V, 6, 1 - 2. VI, 3, 1 - 3)
Ludwig Dehio: Wittgenstein und das letzte Jahrzehnt Friedrich Wilhelms III. In: Forschungen zur Brandenburg-Preußischen Geschichte 35, 1923 (VII K5)
Wilhelm Weyer: Anfänge des preußischen Haus- und Polizeiministers Fürsten Wilhelm Ludwig Georg zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein (1770 - 1806) Diss. Marburg 1927 (I, 1 bis I, 6.)
Hans Joachim Schoeps: Schriftstücke aus der Demagogenverfolgung. In: Zeitschrift für Religion- und Geistesgeschichte 4, 1966 (V, 5, 33 und V, 5, 37)
Hans Joachim Schoeps: Metternichs Kampf gegen die Revolution. Weltanschauung in Briefen. In: Historische Zeitschrift 205, 1967 (VI, 3, 1 - 14. VII, 4, 1. VII K 4 - 5)
Eberhard Büssem: Die Karlsbader Beschlüsse von 1819. Hildesheim 1974 (I, 1, 32 - 36. V, 2, 7. V, 55. V, 5, 8. VI, 3, 1 - 3. VII K 6a)
Hans Branig: Fürst Wittgenstein. Köln 1981.
Die jetzt bestehende Ordnung des Nachlasses scheint erst nach 1927 im Brandenburg-Preußischen Hausarchiv vorgenommen worden zu sein. Die Literatur vor 1927 kennt bei ihren Zitaten diese Einteilung nicht. Näheres ist nicht bekannt.
6054 Rodgau 1 im Juli 1981
gez. Dr. Hans Branig
Zitierweise: GStA PK, BPH, Rep. 192 Nl Wittgenstein, W. L. G. zu
Bestandsbeschreibung: Lebensdaten: 1770 - 1851
Wilhelm Ludwig Georg Fürst zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein (9.10.1770 - 11.4.1851) war von der Gründung des Ministeriums des Königlichen Hauses 1819 ab bis zu seinem Tode der Minister dieser Behörde. Aus diesem Grund ist sein Nachlass in das Brandenburg-Preußische Hausarchiv gelangt (vgl. Übersicht über die Bestände des Brandenburg-Preußischen Hausarchivs zu Berlin-Charlottenburg. Leipzig 1936. S. 49).
Außerdem hatte Wittgenstein in preußischen Diensten den Posten eines Gesandten in Hessen-Kassel von 1796 - 1806 bekleidet. Von 1812 ab war er Leiter des Polizei-Departements und von 1814 - 1819 Polizeiminister.
Darüber hinaus hatte er seit 1810 die Stelle des Oberkammerherrn beim König inne.
Amtliche Unterlagen aus diesen Tätigkeiten enthält der Nachlass wenig. Aber persönliche Schreiben Wittgensteins, die Angelegenheiten dieser Ressorts betreffen, sind zahlreich (I, 2. und VII B und K).
Seit 1819 hatte Wittgenstein kein politisches Amt mehr verwaltet. Doch seine engen Beziehungen zu König Friedrich Wilhelm III. gaben ihm gerade in den folgenden Jahren die Möglichkeit, in fast allen wichtigen Fragen der Innenpolitik ein entscheidendes Wort mitzureden. Der Nachlass enthält auch Papiere von anderen Personen, die Wittgenstein an sich gezogen hatte. Es sind besonders Schriftstücke aus dem Nachlass Hardenbergs (VI 1, 12 bis VI, 2, 16. VII B 1.2. VII K 8). Z. T. bestehen diese Unterlagen aus dem Schriftwechsel Hardenbergs mit Wittgenstein, so dass mehrfach von den Briefen Konzept und Reinschrift vorhanden sind.
Auch Briefe von Maltzahn hatte Wittgenstein an sich genommen (VI, 4, 1 - 2.).
Schriftstücke aus dem Nachlass sind in der wissenschaftlichen Literatur mehrfach verwertet worden. Es sei auf folgende Arbeiten hingewiesen:
Paul Haake: Friedrich Wilhelm III., Hardenberg und die preußische Verfassung. In: Forschungen zur Brandenburg-Preußischen Geschichte 30, 1918 (V, 6, 1 - 2. VI, 3, 1 - 3)
Ludwig Dehio: Wittgenstein und das letzte Jahrzehnt Friedrich Wilhelms III. In: Forschungen zur Brandenburg-Preußischen Geschichte 35, 1923 (VII K5)
Wilhelm Weyer: Anfänge des preußischen Haus- und Polizeiministers Fürsten Wilhelm Ludwig Georg zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein (1770 - 1806) Diss. Marburg 1927 (I, 1 bis I, 6.)
Hans Joachim Schoeps: Schriftstücke aus der Demagogenverfolgung. In: Zeitschrift für Religion- und Geistesgeschichte 4, 1966 (V, 5, 33 und V, 5, 37)
Hans Joachim Schoeps: Metternichs Kampf gegen die Revolution. Weltanschauung in Briefen. In: Historische Zeitschrift 205, 1967 (VI, 3, 1 - 14. VII, 4, 1. VII K 4 - 5)
Eberhard Büssem: Die Karlsbader Beschlüsse von 1819. Hildesheim 1974 (I, 1, 32 - 36. V, 2, 7. V, 55. V, 5, 8. VI, 3, 1 - 3. VII K 6a)
Hans Branig: Fürst Wittgenstein. Köln 1981.
Die jetzt bestehende Ordnung des Nachlasses scheint erst nach 1927 im Brandenburg-Preußischen Hausarchiv vorgenommen worden zu sein. Die Literatur vor 1927 kennt bei ihren Zitaten diese Einteilung nicht. Näheres ist nicht bekannt.
6054 Rodgau 1 im Juli 1981
gez. Dr. Hans Branig
Zitierweise: GStA PK, BPH, Rep. 192 Nl Wittgenstein, W. L. G. zu
Umfang: 8,1 lfm (604 VE); Angaben zum Umfang: 8,1 lfm (604 VE)
Bestand
deutsch
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
19.08.2025, 12:19 MESZ