Berufung gegen das Urteil der 2. Instanz, die das Urteil der 1. Instanz bestätigte. Dadurch wurde den Appellaten das Recht der Wiedereinlösung von Häusern und Gütern, die dem Appellanten verschrieben worden waren, gegen Erstattung der Hauptsumme und Bezahlung von jährlich 5 % Zinsen zugebilligt. Der Appellant soll außerdem eine Rechnung über die empfangenen Einnahmen aus den streitigen Gütern während der Zeit seiner Nutznießung anfertigen.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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