Marx Holtzapfel von Esslingen, zu Stuttgart gef., weil er gegen den Pfarrer zu Hedelfingen trotz eines vorangegangenen gerichtlichen Vergleichs erneut Klage in der betreffenden Streit sache erhoben hatte, wofür er eine peinliche Strafe wohl verdient gehabt hätte, auf Fürbitte jedoch freigel., schwört U. und gelobt mit einem Eid, im Falle einer Wiedereroberung des Landes durch Hz. Ulrich sich dorthin zu begeben, wo der Schwäbische Bund die Gewalt hat und dessen Befehle auszuführen, und wegen etwaiger Ansprüche gegen einen Untertanen des Fürstentums keine ausländischen Gerichte anzurufen.