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Verordnung: Es ist verboten, dass Bürgermeister oder Gemeinderatsmitglieder bei der Abstimmung über Ortsbürgerrechts-Gesuche von Antragstellern, denen das nach der Geburt nicht zusteht, Gebühren fordern (Ausfertigung vier Mal vorhanden)

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Hessisches Staatsarchiv Darmstadt
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