Papst Urban V. verbietet auf Bitten des Königs Ludwig von Ungarn bei schweren kirchlichen Strafen 1. den Laien ohne Erlaubnis das Gewand des Paulinenordens anzunehmen 2. den Brüdern St. Pauls Ordens mutwilligerweise ihre Klöster zu verlassen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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