Ludwig Thammo und Arnold von Hohenfels bekunden, dass sie den von ihnen lehnsrührigen Heppenberger Hof zu Dexbach, den Johann Heppenberg für 70 Gulden an Peter von Treisbach versetzte, nunmehr Hermann Lutz und seiner Frau Else für den gleichen Betrag zugestanden haben. Die Aussteller übergeben mit dieser Urkunde auch die erste Verpfändungsurkunde von Johann Heppenberg an Peter v. Dreisbach mit der Zustimmungsurkunde ihrer (der Hohenfelser) Eltern. Bei der Wiedereinlösung des Hofes ist die zu Dexbach fällige sogen. Thomasgülte ausgenommen.

Vollständigen Titel anzeigen
Hessisches Hauptstaatsarchiv
Objekt beim Datenpartner