Hans Entenfuß, Schultheiß, und genannte Mitglieder des Gerichts zu Zeutern beurkunden eine Gültverschreibung des Thomas Eyßer und seiner Ehefrau Katharina sowie des Wendel Weißbecker und seiner Ehefrau Margarethe gegenüber Reinhard Weil und Veltin Capentarius, Vikaren am Fron-Altar am St. German- und Moritz-Stift zu Speyer, über 20 Gulden.