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Verordnung: In den bisher eingegangenen Presbyterial-Protokollen ist nichts ausgesagt über das Vermögen beider Seiten, ebenso nichts über das Alter der betreffenden Personen. Aus den Protokollen muss weiter zu erkennen sein, ob der Eheverspruch vor oder nach der Schwängerung erfolgt ist

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Hessisches Staatsarchiv Darmstadt
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