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Einspruch des NSDAP-Kreisstabsamtsleiters Weber gegen die Auffassung, es sei mit der Ehre eines Gendarmeriebeamten unvereinbar, daß dessen Ehefrau im Wehrbezirkskommando Putzarbeiten ausführt
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Einspruch des NSDAP-Kreisstabsamtsleiters Weber gegen die Auffassung, es sei mit der Ehre eines Gendarmeriebeamten unvereinbar, daß dessen Ehefrau im Wehrbezirkskommando Putzarbeiten ausführt