Johannes gen. Schindeleib und seine Frau Hedwig, Fritzlarer Bürger, einigen sich unter Vermittlung des Offizials Werner der Propstei Fritzlar, des Dechanten Bertold der Kirche in Nordgeismar [Wüst auf dem Gebiet der Stadt Hofgeismar.] und des Pfarrers Ospert in Ditmold [Kirchditmold (Stadt Kassel).] mit Kloster Hardehausen über strittige Korn- und Haferabgaben vor der Stadt Fritzlar liegender Ländereien, die Schindeleib vom Kloster gepachtet hatte, sowie über die Verpachtung des Klosterhofs an ihn auf folgende Weise: Statt des gesamten nicht gezahlten Fruchtzinses sollen die Eheleute sechs Malter halb Roggen und halb Hafer Fritzlarer Maßes der neuen Ernte in den Fritzlarer Hof liefern und den verweigerten Zins des Klosterhofs halb am künftigen Fest Mariä Himmelfahrt(=15. August), halb auf Michaelis(=29. September) zahlen. Das steinerne Haus im Klosterhof sollen die Eheleute dem Kloster wieder zur freien Verfügung stellen, doch sollen sie bis zum kommenden Osterfest mietfrei dort wohnen dürfen. Danach sollen sie den Hof verlassen und ihn dem Kloster zurückgeben und damit von der jährlichen Miete in Höhe von zwei Pfennigen hessischer Währung befreit sein. Ferner sollen sie dem Kloster die Ländereien, die ihnen zur Bewirtschaftung mit Wein und Hopfen verpachtet waren, nach der Ernte samt einem Drittel der Erträge zurückgeben. Die Aussteller bitten den Offizial um Besiegelung. Zeugen werden benannt.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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