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Schwarzburgbund (Bestand)
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Bundesarchiv (Archivtektonik) >> Bundesrepublik Deutschland mit westalliierten Besatzungszonen (1945 ff) >> Organisationen und Verbände >> Bildung, Wissenschaft
1959-offen
Bestandsbeschreibung: Das alte „Bundesarchiv" des SB wurde bis zur Auflösung des Schwarzburgbundes 1935 von Studiendirektor Prof. Ernst August Gries verwaltet. Die Archivalien lagerten unter Gries' Obhut in Uelzen, wurden aber nach der Auflösung des Verbandes an eine von der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei (NSDAP) gebildete Sammelstelle nach Würzburg abgegeben.
Nach dem Zweiten Weltkrieg, im September 1954, forderte der damalige Bundesvorsitzenden Dr. Leopold Petri die Archivalien zurück - später bildeten sich hieraus die Bestände R 130 / Schwarzburgbund, B 164 / Schwarzburgbund und ZSg. 130 / Bibliothek und Sammlung Schwarzburgbund -, um sie dem Bundesarchiv als Depositum zu übergeben. Zunächst lagerten die Bestände an verschiedenen Orten in Frankfurt, bis sie im Juni 1969 in die Räumlichkeiten des Bundesarchives nach Koblenz verbracht wurden.
Aus der Zeit nach der Wiedergründung 1950 übernimmt das Bundesarchiv laufend Unterlagen, die dem Bestand B 164 zugeordnet werden - bisher ca. 15 laufende Meter. Dennoch enthält der Bestand Überlieferungslücken. Für die Amtszeit des stellvertretenden Vorsitzenden und Schriftführers Wilhelm Hahn von 1952 bis 1958 existiert beispielsweise nur ein Aktenband, der ausschließlich Schriftwechsel enthält. Ab 1984 fehlen sämtliche Akten der Verbandsvorsitzenden. Ebenso ist die „Bundesstatistik" unvollständig. Zwischen 1954 und 1956 sind keine Daten vorhanden und auch für die Semester WS 1957/58, WS 1961/62, SS 1962 und WS 1965/66 sowie ab WS 1968/69 existieren keine Mitgliederzahlen. Zudem fehlen die Akten der Vororte von 1966 bis 1978 und ab 1986. Dies sind nur einige Beispiele der Überlieferungslücken.
1985/86 ging das gesamte Archiv der Schwarzburgverbindung Wilhelmitana, 1998 das Archiv der Schwarzburgverbindung Lietzenburg und 1999 ein großer Teil der Akten des Archivs der Burschenschaft im SB Rheno-Germania in den Bestand B 164 über.
Bis 1999 waren sämtliche Unterlagen gänzlich ungeordnet. Mit dem vorliegenden Findbuch, das Ende 1999 bis Anfang 2000 vom Verfasser im Auftrag des Schwarzburgbundes und des Bundesarchivs erstellt wurde, ist der Bestand B 164 nun erschlossen und wissenschaftlich zitierbar.
Dem organisatorischen Aufbau des SB wurde bei dieser Erschließung weitgehend gefolgt. So finden sich im ersten Teil neben den Satzungen, Geschäftsordnungen und ähnlichen, die Zielsetzung und Struktur des SB beschreibenden Archivalien, die Akten der Verbandsführung, Verbandsgliederungen und Verbandsämter - teilweise weiter nach Personen oder Sachgruppen unterteilt - chronologisch geordnet. Den zweiten Teil bilden die Archivalien der einzelnen Verbindungen des Schwarzburgbundes, welche sinnvollerweise nicht nach Eintritts- oder Gründungsdatum, sondern alphabetisch aufgeführt sind. Wenn nötig erhielten diese Verbindungsakten ebenfalls eine organisatorisch-sachlich begründete Untergliederung, die in sich chronologisch geordnet ist.
aus: Findbuchvorbemerkung 1999 von Helge Kleifeld
Der Bestand gelangte ab 1969 sukzessive in das Bundesarchiv. Davor befanden sich die Teilbestände an verschiedenen Orten in Frankfurt/Main. Die Erschließung der Bände B 164/1 bis 622 erfolgte im Jahr 1999 durch Helge Kleifeld.
Inhaltliche Charakterisierung: Akten der Verbandsführung, Verbandsgliederungen und -ämter; Schriftgut der einzelnen Verbindungen
Erschließungszustand: online-Erschließung
Vorarchivische Ordnung: Organisation und Struktur
Der studentische Verband Schwarzburgbund gliedert sich in aktive Verbindungen und in Philister- bzw. Altherrenvereine.
1. Die Entscheidungsgremien der aktiven Verbindungen sind:
a. Der Chargierten-Convent (ChC): Er ist das Beschlußgremium der aktiven Verbindungen für ihre Belange als Gemeinschaft. Für Angelegenheiten, die den gesamten SB betreffen - also auch die Philister- bzw. Altherrenvereine - kann der ChC Empfehlungen und Anträge Formulieren, die dann den entsprechenden Vorstandsgremien - Vorstand und Hauptversammlung - zugeleitet werden.
b. Die Fuchsmajors-Tagung (FMT): Sie dient dem Informationsaustausch innerhalb der aktiven Verbindungen und kann gegebenenfalls Empfehlungen an den ChC, den Vorstand oder die Hauptversammlung geben.
Der Vorort der Aktiven Verbindungen ist diejenige Korporation, die für einen Zeitraum von zwei Jahren die Geschäfte des aktiven Verbandes führt. Sie stellt auch den Vorsitzenden, den sogenannten „Bundes-X".
2. Die Entscheidungsgremien der Philister- bzw. Altherrenvereine:
a. Der Philister-Convent (PhC): Er ist das Beschlußgremium der Philister- bzw. Altherrenvereine für ihre Belange als Gemeinschaft. Für Angelegenheiten, die den gesamten SB betreffen - also auch die Aktivitates - kann der PhC Empfehlungen und Anträge Formulieren, die dann den entsprechenden Vorstandsgremien - Vorstand und Hauptversammlung - zugeleitet werden.
b. Landesverbände: Sie dienen der Betreuung und Förderung des Zusammenhaltes der SB-Mitglieder in ihrem Einzugsbereich, unabhängig von der Verbindungszugehörigkeit der Mitglieder. Zur Wahrnehmung der Belange des SB sind sie - neben den Aktivitates und Philister- bzw. Altherrenvereinen - innerhalb ihres Einzugsbereiches berechtigt und verpflichtet.
c. Bundesgericht: Es regelt als Ehren- und Schiedsgericht Streitfragen, die zwischen den verschiedenen Bundesgliedern bestehen oder den SB betreffen, jedoch nicht zwischen Einzelpersonen.
3. Entscheidungsgremien des SB als Dachorganisation:
a. Hauptversammlung (HV): Sie ist der Convent aller Aktivitates und Philister- bzw. Altherrenvereine und oberstes Beschlußgremium des SB.
b. Vorstand: Er besteht aus dem Bundesvorsitzenden, dem Schriftführer, dem Bundeskassenwart, dem Bundespersonenwart, dem Schriftleiter der Verbandszeitschrift und dem Bundes-X. Die Geschäftsführung und Beschlußfassung erfolgt nach eigener Geschäftsordnung im Rahmen der Beschlüsse der HV.
c. Beirat: Er besteht aus dem Beauftragten für Grundsatzfragen, dem Beauftragten der Landesverbände, dem Leiter des Archives des SB und zwei Aktiven. Der Beirat führt seine Tätigkeit nach Maßgabe der Beschlüsse von HV und Vorstand aus.
IV. Verbindungen und Landesverbände des Schwarzburgbundes