Die Gebrüder Hartmann, Gerhard und Ulrich Ulner v. Dieburg bekunden, dass sie für ihr väterliches, mütterliches und sonstiges Erbe einen Vergleich...
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NACHWEIS
B 15 Urkunden der Familie v. Dalberg (Kämmerer v. Worms gen. v. Dalberg)
Urkunden der Familie v. Dalberg (Kämmerer v. Worms gen. v. Dalberg) >> 1481-1507
1488 April 12
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Samstag nach Ostern
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Die Gebrüder Hartmann, Gerhard und Ulrich Ulner v. Dieburg bekunden, dass sie für ihr väterliches, mütterliches und sonstiges Erbe einen Vergleich abgeschlossen haben. Danach soll Gerhard von seinen Brüdern Haus und Hof mit allem Zubehör zu Herrnsheim, wie er es bisher hatte, das Baugut zu Weinsheim, Gut und Gülten zu Bissersheim bei Kirchheim zu ungehindertem Besitz haben. Ferner soll er den Zehnten zu Dornberg, der von der Grafschaft Katzenelnbogen und nun vom Landgrafen v. Hessen zu Lehen gehe, erhalten. Die Güter sollen nicht veräußert und ohne Not nicht belastet werden. Weiterhin soll Gerhard von seinen Brüdern je eine Gülte von 30 Gulden jährlich erhalten, die mit vierteljähriger Kündigungsfrist abgelöst werden kann. Gerhard könne die Güter seiner Ehefrau als Wittum überlassen. Im übrigen verzichtet er auf alle weiteren Ansprüche an die Erbschaft.
Vermerke (Urkunde): Siegler: Aussteller 1-3, Friedrich und Philipp Kämmerer v. Worms gen. v. Dalberg
Vermerke (Urkunde): Weitere Überlieferung: Stadtarchiv Worms, Abt. 159 U 86 - Ausf., Perg., von 5 anh. Sg. Nr. 2 und 3 abgef.
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Die Gebrüder Hartmann, Gerhard und Ulrich Ulner v. Dieburg bekunden, dass sie für ihr väterliches, mütterliches und sonstiges Erbe einen Vergleich abgeschlossen haben. Danach soll Gerhard von seinen Brüdern Haus und Hof mit allem Zubehör zu Herrnsheim, wie er es bisher hatte, das Baugut zu Weinsheim, Gut und Gülten zu Bissersheim bei Kirchheim zu ungehindertem Besitz haben. Ferner soll er den Zehnten zu Dornberg, der von der Grafschaft Katzenelnbogen und nun vom Landgrafen v. Hessen zu Lehen gehe, erhalten. Die Güter sollen nicht veräußert und ohne Not nicht belastet werden. Weiterhin soll Gerhard von seinen Brüdern je eine Gülte von 30 Gulden jährlich erhalten, die mit vierteljähriger Kündigungsfrist abgelöst werden kann. Gerhard könne die Güter seiner Ehefrau als Wittum überlassen. Im übrigen verzichtet er auf alle weiteren Ansprüche an die Erbschaft.
Vermerke (Urkunde): Siegler: Aussteller 1-3, Friedrich und Philipp Kämmerer v. Worms gen. v. Dalberg
Vermerke (Urkunde): Weitere Überlieferung: Stadtarchiv Worms, Abt. 159 U 86 - Ausf., Perg., von 5 anh. Sg. Nr. 2 und 3 abgef.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
01.07.2025, 13:40 MESZ