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Verordnung: Am 1. Februar 1849 ist in Kurhessen eine neue Gerichtsverfassung in Kraft getreten, welche auch das Verhältnis der Gerichte zu auswärtigen Behörden ändert. Beim Geschäftsverkehr in Untersuchungs- und Strafgerichten sind die hier aufgeführten Weisungen zu beachten, um die Beschleunigung zu ermöglichen

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Hessisches Staatsarchiv Darmstadt
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