Verordnung: Am 1. Februar 1849 ist in Kurhessen eine neue Gerichtsverfassung in Kraft getreten, welche auch das Verhältnis der Gerichte zu auswärtigen Behörden ändert. Beim Geschäftsverkehr in Untersuchungs- und Strafgerichten sind die hier aufgeführten Weisungen zu beachten, um die Beschleunigung zu ermöglichen