Volljährigkeit des Friedrich Adolf Karl v Eyb, dessen Einspruch gegen die vorgeschlagene Verbindung der Jurisdiktionalverwaltung mit der unter Oberleitung des Kantons Odenwald stehenden Kameralverwaltung; Rücktritt des Vormunds Julius v. Stetten und Übernahme der Vormundschaft für Louis v. Eyb durch den Kanton Odenwald

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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