Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz bekundet, auch für seinen Sohn Philipp und beider Erben, dass er Ludwig Rotgarter (Rottgatter/Rotgartter) von Ulm mit Leib und Hab und Gut in seinen besonderen Schirm genommen hat. Er versichert, Ludwig zu schirmen und rechtlich zu handhaben, wo diesem der Rechtsgang vor dem Pfalzgrafen und seinen Räten oder den mit Recht gewiesenen Instanzen genügt. Kurfürst Friedrich ersucht alle Empfänger des Briefes und befiehlt seinen Amtleuten und Untertanen, dass sie Ludwig sicher wandeln lassen, ihn vor Übergriffen bewahren, bei Bedarf geleiten und ihm in seinen Angelegenheiten behilflich sind. Für den Schirm soll Ludwig jährlich 2 Gulden Schirmgeld zu Kathedra Petri [22.02.] an die Kanzlei zu Heidelberg reichen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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