Der Kölner Erzbischof Conrad von Hochstaden, vom Papst als Verteidiger der Abtei Heisterbach bestellt, befiehlt den Priestern von Ablasch und von Slidrith, die verwitwete römische Königin M. und deren Vetter Wilhelm von Alvernia, die das Heisterbacher Patronatsrecht in Dordrecht (Durd-) angefochten, die dortigen Einkünfte geraubt, durch ihre Kumpane den am Altar stehenden Mönch angefallen haben, indem sie ihm den Kelch aus der Hand rissen und dessen Inhalt ausgossen, unter Androhung der Exkommunikation zur Genugtuung binnen 8 Tagen aufzufordern. Datum anno domini MCCLVIII° in die conversionis beati Pauli apostoli.