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Rechtsstreit zwischen Johann Wilhelm Freiherrn von Harff zu Dreiborn, Domherrn zu Hildesheim und Halberstadt, und seinen Erben einesteils und Abt und Konvent des Klosters Himmerod andernteils betr. den Heimfall der im Besitz des Klosters befindlichen, zum Gellersheimer Hof zu Vettelhoven lehnbaren und kurmutpflichtigen zwei Höfe zu Klein- Altendorf und Brücker-Hof zu Wormersdorf an den Freiherrn von Harff als Erbhofherrn wegen Nichterfüllung der Lehnspflichten durch die zu Lehnsträgern bestellten Klostergeistlichen

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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