Radler im Abseits? Mit dem Fahrrad unterwegs in Baden-Württemberg
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Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, R 4/013 S024068/303
V
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, R 4/013 Fernsehsendungen von Südwest Fernsehen aus dem Jahre 2002
Fernsehsendungen von Südwest Fernsehen aus dem Jahre 2002 >> Juli 2002
18. Juli 2002
Wer bei uns mit dem Fahrrad unterwegs ist, kann sein blaues Wunder erleben. Radwege enden im Nichts, sind voller Schlaglöcher und häufig fehlen Hinweisschilder. Wer dann über stark befahrene, enge Straßen fahren muss, begibt sich in Lebensgefahr.
Trotzdem hat sich das Fahrradfahren zum Volkssport Nummer eins entwickelt. In Städten wie Freiburg oder Heidelberg nutzen bis zu 40% der Bürger täglich ihren Drahtesel. In anderen Orten kämpfen Fahrradinitiativen für mehr Radwege und Sicherheit.
Ist das Fahrrad noch immer ein Stiefkind der Verkehrspolitik? Brauchen wir neue Konzepte für den Radtourismus? Muss Baden-Württemberg ein Radfahrland werden?
Live-Diskussion in Tübingen mit
- Boris Palmer, verkehrspolitischer Sprecher der Grünen im baden-württembergischen Landtag
- Stefan Mappus, Staatssekretär im Ministerium für Umwelt und Verkehr (CDU)
Trotzdem hat sich das Fahrradfahren zum Volkssport Nummer eins entwickelt. In Städten wie Freiburg oder Heidelberg nutzen bis zu 40% der Bürger täglich ihren Drahtesel. In anderen Orten kämpfen Fahrradinitiativen für mehr Radwege und Sicherheit.
Ist das Fahrrad noch immer ein Stiefkind der Verkehrspolitik? Brauchen wir neue Konzepte für den Radtourismus? Muss Baden-Württemberg ein Radfahrland werden?
Live-Diskussion in Tübingen mit
- Boris Palmer, verkehrspolitischer Sprecher der Grünen im baden-württembergischen Landtag
- Stefan Mappus, Staatssekretär im Ministerium für Umwelt und Verkehr (CDU)
0:15:00; 0'15
Audio-Visuelle Medien
Herkunft: Ländersache - Politik in Baden-Württemberg
Baur, Thomas
Litty, Johannes
Pipiorke, Peter
Schiemeck, Markus
Stegmaier, Heinz
Heidelberg HD
Tübingen TÜ
Fahrrad
Reisen: Tourismus
Straßenverkehr
Verkehr: Verkehrspolitik
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
21.11.2025, 15:28 MEZ
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